Gerstl: „Kind soll bei Mutter bleiben“

Gerstl: „Kind soll bei Mutter bleiben“
Fall Jonas – Jugendamt wird wegen Amtsmissbrauchs angezeigt

Ich bin dafür, das Kind bei seiner Mutter zu lassen.“ Der Linzer Jugendpsychiater Werner Gerstl bestätigte am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Lambach, was er bereits in einem Gutachten schriftlich festgehalten hatte. Gerstl: „Der Bub wurde nicht vernachlässigt, sein Entwicklungsstand ist gut.“

Bei dem Kind handelt es sich um den einjährigen Jonas, der seiner Mutter kurz vor Weihnachten 2011 vom Jugendamt weggenommen worden war. Mitte Februar entschied Richter Karl Stur- mayr, dass das Vorgehen der Behörde rechtswidrig gewesen sei. Jonas durfte zurück zu seiner Mutter Ann-Kathrin. Das Jugendamt legte Berufung ein und fuhr in der gestrigen Verhandlung mit schweren Geschützen auf. So wurde Jonas’ Oma Heidi vorgeworfen, sie habe das Borderline-Syndrom (Persönlichkeitsstörung) und könne daher ihre alleinstehende Tochter nicht bei der Erziehung unterstützen. Gerstl: „Ich schließe aus, dass die Großmutter darunter leidet.“ Urteil gab es keines. „Ich gehe aber davon aus, dass sich das Gericht meiner Meinung anschließt“, sagt Gerstl, der weiterhin eine engmaschige therapeutische Betreuung von Jonas’ Mutter vorschlägt. In der Zwischenzeit will Roland Gabl, Ann-Kathrins Anwalt, das Jugendamt wegen Amtsmissbrauchs anzeigen. „Was sich die Behörde in diesem Fall erlaubt, geht zu weit.“

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