Fünf Monate bedingte Haft für Vater, der Baby schüttelte

Richter Benedikt Weixelbaumer verhängte über den Vater eine bedingte Haftstrafe.
43-jähriger Linzer hielt zwei Monate altem Sohn auch den Mund zu. Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Schreien ihres zwei Monate alten Sohnes ließ Peter G. und Eva L. in der Nacht zum 20. März nicht einschlafen. Zwei Stunden soll der kleine Marco geweint haben, dann verlor der Vater die Nerven. „Ich hab’ ihn an den Oberarmen gepackt, aus dem Bett gehoben und kräftig geschüttelt“, sagte G. am Montag im Landesgericht Linz.

Der 43-Jährige musste sich vor Richter Benedikt Weixelbaumer wegen Quälens und Vernachlässigens einer wehrlosen, unmündigen Person verantworten. Laut Anklage soll G. den Säugling zwei Minuten geschüttelt haben. Eva L. hatte das vor der Polizei ausgesagt – und auch, dass sie den Lebensgefährten angefleht habe, aufzuhören: „Du bringst ihn sonst um.“ Das bestreitet der Lagerarbeiter. „Ich hab’ ihn drei, vier Mal geschüttelt.“ Marco sei kurz ruhiger geworden, habe dann aber wieder geschrien. „Ich hab’ ihm den Mund zugehalten“, gestand G. Das dauerte etwa 20 Sekunden lang: „Kurz darauf war es ruhig.“

Ihm müsse doch klar gewesen sein, dass er dem Sohn körperliche Qualen zufüge, fragte der Richter. „Wenn man darüber nachdenkt, hat es ihm sicher weh getan“, antwortete G. In dem Moment habe er allerdings nicht nachgedacht.

Einblutungen

Als Eva L. am Morgen Marcos gerötete Augen sah, brachte sie ihn ins Spital. „Einblutungen unter den Bindehäuten“, lautete die Diagnose der Ärzte. Sie stellten auch einen älteren Bruch des linken Schlüsselbeins sowie einer Rippe fest. Die 36-Jährige, die von ihrem Vater besachwaltert wird, musste sich dafür wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Marco soll in einem unbeaufsichtigten Moment von der Wickelauflage gefallen sein. Wegen verminderter Schuldfähigkeit wurde das Verfahren gegen L. für zwei Jahre auf Probe eingestellt.

Für G. forderte Staatsanwalt Stefan Weilguni aber „eine empfindliche Strafe, die er auch spürt“. 25 Prozent derartiger Vorfälle würden schließlich tödlich enden.

„Sie haben Ihre Stellung als Vater schwer vernachlässigt“, betonte Richter Weixelbaumer. Sein Urteil: Fünf Monate bedingt. G. nahm die Strafe an, der Staatsanwalt erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Der kleine Marco wird nun zur Adoption freigegeben.

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