Freispruch nach Banküberfällen in Linz
Eine 46-jährige Linzerin, der die Staatsanwaltschaft zwei Banküberfälle zur Last legt, ist am Donnerstag im Landesgericht Linz nicht rechtskräftig freigesprochen worden. Ausschlaggebend war ein anthropologisches Gutachten, das Unterschiede zwischen der Angeklagten und der Frau auf den Überwachungsvideos aufzeigte. Die Richterin betonte aber: "Es ist ein Freispruch im Zweifel."
Beim ersten Überfall am 26. August 2011 in der Linzer Daimlerstraße erbeutete eine Räuberin 39.000 Euro. Beim zweiten am 4. Juli 2014 in einer Bank in der Wiener Straße im Stadtteil Ebelsberg waren es 22.000. Beide Male war die Täterin auffällig maskiert, etwa mit einem Kopftuch mit Leoparden-Muster und großen Sonnenbrillen. Durch einen Hinweis aus der Bevölkerung kam die Polizei auf die 46-Jährige als Verdächtige. Die Frau leugnet die Taten aber.
Fingerkuppen mit Klebeband umwickelt
Mehrere Zeugen - u.a. Bankangestellte - wollen die Angeklagte erkannt haben. Fingerabdrücke oder DNA-Spuren gibt es in dem Fall nicht, die Täterin hatte ihre Fingerkuppen mit Klebeband umwickelt. Allerdings existieren Überwachungsvideos. Drei Sachverständige verglichen diese mit Referenzmaterial - mit hochauflösenden Polizeibildern sowie mit Fotos, die bei einem Lokalaugenschein mit der Angeklagten in der Bank gemacht wurden.
Die Gutachter kamen zu unterschiedlichen Antworten auf die Frage, ob es sich bei der Angeklagten um die Frau auf dem Überwachungsvideo handelt: Der fotogrammetrische Sachverständige geht "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" davon aus, dass das so ist. Der Biometriker sieht ebenfalls deutliche Übereinstimmungen. Die Analyse des Anthropologen ergab hingegen, dass es sich - trotz großer augenscheinlicher Ähnlichkeit - nicht um die selbe Person handeln dürfte. Er begründete das mit drei speziellen Merkmalen wie etwa der Kinnform.
Anders als Staatsanwältin Elisabeth Stellnberger war das Gericht nicht der Ansicht, dass sich die Gutachten widersprechen würden. Sie hätten nur mit unterschiedlichen Methoden gearbeitet. Die Merkmale, die der Anthropologe als Unterschiede angeführt habe, seien von den anderen Experten gar nicht erhoben worden, so Vorsitzende Petra Oberhuber.
Die Aussagen der Zeugen, die die Angeklagte wiedererkannt haben wollen, seien sehr glaubwürdig gewesen, so die Richterin in der Urteilsbegründung. Aber man müsse zwischen Wahrnehmung und Identifizierung unterscheiden. Der Anthropologe habe bei 16 von 21 Gesichtsmerkmalen Übereinstimmungen gefunden, bei den übrigen aber nicht. Auch seien weder Verkleidung noch Waffe noch Beute gefunden oder entsprechende Geldflüsse bei der Beschuldigten festgestellt worden. Damit könne man nicht sicher sagen, dass die Angeklagte die Täterin war. Sie wurde daher im Zweifel freigesprochen.
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