Flut: Entschädigung auch für jüngere Gebäude

In Hagenau (Gemeinde Goldwörth) denken viele Bewohner über eine Absiedelung nach.
Auch Bewohner von Häusern, erbaut nach 1990, haben Anspruch auf Entschädigung.

Im Eferdinger Becken richtete das Hochwasser Anfang Juni enorme Schäden an. Viele Bewohner überlegen, ob sie das Überflutungsgebiet für immer verlassen und sich an einem anderen Ort ansiedeln.

Auch für Hausbesitzer, die erst nach dem 1. Juli 1990 gebaut haben, kommt eine freiwillige Absiedlung in Betracht. Denn laut einem Rechtsgutachten, das Land und Bund in Auftrag gegeben haben, kann jedes Haus, egal, wie alt oder neu es ist, mit 80 Prozent des Sachwertes abgelöst werden. „Die Betroffenen haben jetzt Planungssicherheit“, sagt Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP).

Der zuständige Landesrat Rudi Anschober (Grüne) spricht von einem „positiven Schritt zum bestmöglichen Hochwasserschutz im Eferdinger Becken“. Ihre endgültige Entscheidung könnten Betroffene ab dem 21. Oktober fällen. An diesem Tag werden die Zonen, in denen eine freiwillige Absiedelung von Bewohnern vorgesehen ist, im Landtag beschlossen.

Kritik

Erneut Kritik kommt von Waldings Bürgermeister Josef Eidenberger (SPÖ). Die Aufklärung der Flut sei über den Wahltermin hinausgezögert worden. Nun werde er damit konfrontiert, dass beinahe das gesamte Eferdinger Becken zum Absiedelungsgebiet erklärt werden soll.

Kommentare