Fall Molnar: Ergänzendes Gutachten ist wahrscheinlich
Hochemotional begann am Donnerstag im Landesgericht Linz die Verhandlung zwischen dem Ex-Heimkind Jenö Molnar und dem Land OÖ. Der 66-Jährige hatte eine Klage wegen „institutionalisierten Unrechts“ eingereicht. Er fordert 1,6 Mio. Euro Entschädigung für Qualen, die ihm hierzulande bis zum 18. Lebensjahr in Kinder- und Erziehungsheimen zugefügt wurden.
Zahlreiche – großteils betagte – ehemalige Heimkinder wollten den Zivilprozess mit eigenen Augen verfolgen. Der Gerichtssaal war bis zum letzten Platz gefüllt. Unter den „Kiebitzen“ hatte auch Ex-Zögling Robert A. aus Bad Ischl Platz genommen – sein Fall wird vermutlich als nächster verhandelt.
Die Frage, ob Molnars Ansprüche nach 45 Jahren verjährt sind oder nicht, stand am Donnerstag im Zentrum. War er jahrzehntelang so stark traumatisiert, dass er erst jetzt seine Rechte wahrnehmen kann?
Molnars Anwalt, Gabriel Lansky, beantragte, dass der psychiatrische Sachverständigen, Christian Geretsegger, wegen Befangenheit abzulehnen sei. Molnar war von ihm im Sommer begutachtet worden. Im Anschluss hatte er Geretsegger Verfälschungen bei der Erstellung der Expertise vorgeworfen. Bei der Staatsanwaltschaft Salzburg ist eine Anzeige wegen Betrugsverdachts anhängig. Richter Stefan Pellegrini wies jedoch den Antrag als „verspätet vorgebracht“ zurück.
Bei der Gutachtenerörterung verließ Molnar mehrmals den Saal: „Diese Unfairness halte ich nicht aus.“
Für die Frage, ob und wie lange Molnar seine traumatischen Erlebnisse verdrängt hat, dürfte noch ein Ergänzungsgutachten in Auftrag gegeben werden. Der Prozess wurde vertagt.
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