Ex-NVP-Funktionär stahl Schellenbaum der SA

Ex-NVP-Funktionär stahl Schellenbaum der SA
Fünf Monate unbedingt für Museumsdieb

Im März 2012 ist Stephan R. im Landesgericht Linz wegen NS-Wiederbetätigung zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. In zweiter Instanz wurde die Strafe später auf 20 Monate erhöht. R. versicherte damals, dass er sich von NS-Gedankengut distanziere und ein rechtschaffenes Leben beginnen wolle. Am Mittwoch musste sich der Ex-Führungsfunktionär der rechtsextremen Nationalen Volkspartei (NVP) erneut vor Gericht verantworten. Vorwurf der Anklage: Schwerer Diebstahl durch Einbruch.

Laut Staatsanwältin Gudrun Dückelmann soll der 30-Jährige aus einem Außenlager des Museums Nordico einen Schellenbaum der „SA-Musik Standarte 14 Linz“ gestohlen haben. „Er hat Besuche bei seinem Vater, der im Museum arbeitet, dazu genützt, um sich heimlich zuerst den Wimpel und später auch noch den 2,20 Meter langen Stab des Schellenbaums anzueignen.“ Im Vorjahr soll R. mit Unterstützung eines Bekannten schließlich versucht haben, das 75.000 Euro teure Beutestück über ein deutsches Auktionshaus zu verkaufen. Der Versuch konnte aber gerade noch rechtzeitig vereitelt werden. Der Schellenbaum befindet sich jetzt wieder im Besitz des Stadtmuseums Nordico.

„Ich bekenne mich schuldig“, erklärte R. am Mittwoch vor Gericht. Vor der Verhandlung hatte er immer behauptet, den Schellenbaum von einem Unbekannten auf einem Flohmarkt erstanden zu haben. „Den Wimpel habe ich bereits 2007 mitgenommen und eineinhalb Jahre später dann um 400 Euro an meinen Freund verkauft“, gestand er. Da sein Diebstahl nicht aufgefallen sei, habe er auch den Stab mitgehen lassen. „Ich hab’ zu meinem Vater gesagt, ich muss aufs Klo. Bin dann mit dem Lastenaufzug vom 2. Stock in den Keller gefahren und hab’ den Stab in meinen VW-Bus geladen. Das war eine Aktion auf drei Minuten.“

Dass er in den Keller eingebrochen sei, bestritt er. „Die Tür war unversperrt.“ Das Schöffengericht glaubte ihm. R. wurde daher nur wegen schweren Diebstahls verurteilt. Die Strafe: 15 Monate Haft – fünf davon unbedingt. R: „Ich nehme das Urteil an.“

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