Ex-Direktor muss wegen Mobbings 2700 Euro zahlen
Im Fall der Lehrerin Johanna Forstinger aus Gmunden (OÖ), die – wie berichtet – jahrelang von ihrem Vorgesetzten gemobbt worden ist, sind nun auch die strafrechtlichen Ermittlungen beendet: Der Beschuldigte hat einer Diversion eingewilligt.
Wie berichtet, ist zuvor schon die Republik durch das Arbeits- und Sozialgericht Wels zur Zahlung von 16.000 Euro Schmerzengeld an die 53-Jährige verpflichtet worden. In dem Urteil wurde festgehalten, dass "die vom Schuldirektor der Klägerin gesetzten Handlungen durchwegs dazu dienen sollten, ihr das Leben an der Schule unerträglich zu machen und sie auszugrenzen".
Am 23. Dezember 2015 erstattete die Kriminalpolizei Strafanzeige gegen den Direktor wegen des Verdachts der vorsätzlichen Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft Wels beschloss nach einer Prüfung das Strafverfahren gegen den Ex-Schulleiter (er trat mit 1. September 2015 in den Ruhestand) fortzusetzen.
Dem Beschuldigten wurde aber noch die Möglichkeit eingeräumt, den Fall diversionell zu beenden. Laut Anklagebehörde musste sich der Pädagoge dazu bereit erklären, für seine Tat einzustehen, indem er 2700 Euro Schadensgutmachung leistet. Den Betrag hat er im März bezahlt, ein Strafverfahren wird somit nicht mehr durchgeführt.
Der Pädagoge dürfte auf die Weise günstig davongekommen sein. "Für den Bund war der Fall aber eine sehr teure Angelegenheit", betont Heinz Oppitz, Forstingers Anwalt.
Neben 16.000 Euro Schmerzengeld plus Zinsen seien 11.000 Euro Verdienstentgang, 1200 Euro Nebenspesen, 17.500 Euro Anwaltshonorar sowie 18.600 Euro Kosten seitens der Finanzprokuratur angefallen.
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