Familienstreit um Millionenerbe: Keine Anklage gegen Anwältin, Notar und Gutachter

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Streit um Millionen-Erbschaft rund um im Traunsee-Krimi nicht rechtskräftig verurteilte Anwältin und freigesprochenen Notar.

Da sind vorige Woche viele Steine in den Traunsee gefallen: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKSta) hat nämlich Ermittlungen in einem millionenschweren Erbschaftsstreit um einen Bauernhof in Pasching (Oberösterreich) und einen verpachteten Hof in Schärding eingestellt.

Warum deshalb Steine in den Traunsee fallen? Weil in diesem Erbschaftskrimi jene Anwältin als Hauptbeschuldigte geführt wurde, die im Traunsee-Krimi um den Verkauf der Pension Neuwirth in Gmunden vor etwas mehr als einem Jahr nicht rechtskräftig wegen schweren Betrugs zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt wurde.

Kein Anklage im zweiten Fall

Und während die Juristin noch auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in ihrem Berufungsverfahren wartet, hat die WKSta in einem ähnlich gelagerten Fall nun schon für die Anwältin und ihre Mitangeklagten entschieden, dass gar keine Anklage zu erheben sei.

Der Vorwurf war heftig: Es ging um das Erbe einer Landwirtschaft mit einem kolportierten Wert von bis zu 50 Millionen Euro. Die verstorbene kinderlose Eigentümerin soll das Anwesen jenem Neffen übertragen haben, der seit mehr als 40 Jahren diese Landwirtschaft auch betrieben hat. 

Strafanzeigen, um auch ans Erbe zu kommen?

Sehr zum Ärger eines anderen Neffen und anderer Angehöriger, die offenbar auch gerne zum Zug gekommen wären. Deshalb ist es auch zu Strafanzeigen gekommen - und zwar gegen jene Anwältin, gegen die zum damaligen Zeitpunkt schon im Traunsee-Krimi ermittelt wurde. 

Ein Schild weist auf die „Seepension Neuwirth“ hin, mit Zimmern und Apartments.

Die ehemalige Pension Neuwirth am Traunsee in Gmunden.

Diese hat nämlich besagte Bäuerin in der Erbschaftssache vertreten. 

Ermittelt wurde auch gegen den Notar, der im Traunsee-Krimi freigesprochen wurde und gegen einen bekannten psychiatrischen Gutachter aus Oberösterreich, der sogar mehrere Tage in Untersuchungshaft genommen wurde. 

Ihm wurde vorgeworfen, ein "Gefälligkeitsgutachten" erstellt zu haben, die Untersuchungshaft sollte verhindern, dass er weitere solcher Gutachten erstelle. 

Betrugsvorwurf hielt Prüfung nicht stand

In der Anzeige war - wie im Fall Neuwirth - immer der Vorwurf erhoben worden, dass die Anwältin, der Notar und der Gutachter mit dem Erben in betrügerischer Absicht gemeinsame Sache gemacht habe, um über eine demente Frau hinweg anderen Personen, die sich erbberechtig sahen, einen Schaden zuzufügen. 

Eineinhalb Jahre hat die WKSta ermittelt und ist nun - anders als die Staatsanwaltschaft Wels im Fall Neuwirth - zum Entschluss gekommen, die Ermittlungen einzustellen und keine Anklage zu erheben. 

War Altbäuerin geschäftsfähig oder nicht?

Dreh- und Angelpunkt in diesem Verfahren - wie auch in jenem am Traunsee - war neben einem entstandenen Schaden die Frage, ob die verstorbene Bäuerin zum Zeitpunkt der Testamentsverfügung dement war.

Denn in diesem Fall, so der Vorwurf, hätten die Verdächtigen im Sinne des zum Zug gekommenen Erben in betrügerischer Absicht zum Nachteil anderer Personen gehandelt und den Zustand der Frau dazu ausgenutzt.

Gutachter bestätigt Handlungsfähigkeit

Die WKSta sagt jetzt: Nein, das war sicher nicht der Fall und stellt die Ermittlungen ein. Und folgt damit der Ansicht des renommierten psychiatrischen Gutachters Peter Hofmann

Dieser hat in seinem Gutachten festgehalten, dass sich aus den beigeschafften Krankenakten keine Hinweise auf eine Demenz ergeben hätten: "Das Vorgehen der Juristen war völlig richtig" und hätte eindeutig gezeigt, dass die Erblasserin zum gefragten Zeitpunkt "sowohl geschäfts- als auch testierfähig" gewesen sei. 

Bezirksrichterin: "Hatte genauen Überblick über ihre Situation"

Dieser Meinung war übrigens auch eine Richterin des Bezirksgerichts Traun, die mit dem Fall mehrfach befasst war. Die Altbäuerin vermittle den Eindruck, dass sie "einen sehr genauen Überblick über ihre Situation" und die Familiensituation habe und genau wisse, wie sie sich die Zukunft ihres Hofes vorstelle. 

Eine Gruppe Kühe steht im Gegenlicht der Abenddämmerung.

Die Altbäuerin wusste, wie sie sich die Zukunft des Hofes vorstelle.

Auch für diese Richterin war klar: Die Altbäuerin brauche trotz ihres hohen Alters und der Anträge aus Teilen ihrer Familie keine Erwachsenenvertretung. Es gäbe keine Hinweise, dass sie einen Vertreter bräuchte, so die Richterin. 

Vertretungsanträge abgelehnt

Die beschuldigte Anwältin hatte die Vertretung der Hofbesitzerin, deren Mann schon länger verstorben war, erst nach Vorliegen eines Gutachtens, das deren Geschäftsfähigkeit bescheinigte, übernommen. 

In der Folge hätten jene Teile der Familie, die nicht am Hof tätig waren, mehrmals versucht, der Altbäuerin die Geschäftsfähigkeit abzusprechen und einen Erwachsenenvertreter für sie zu bestellen. 

Das wurde mehrfach gerichtlich abgewiesen, ebenso zahlreiche andere juristische Versuche, Zugriff auf Hof und Erbe zu erhalten. Mit dem Verweis auf "auffällige Parallelen" zum Krimi um die Pension Neuwirth in Gmunden am Traunsee ist es schließlich doch gelungen, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. 

Ein hölzernes Bootshaus steht an einem See mit herabgefallenen Blättern im Wasser.

Die Strafsache um das Bootshaus am Traunsee liegt beim OGH.

Dass dieses Verfahren nun eingestellt wurde, ist Balsam auf die Seelen der - nicht rechtskräftig - Verurteilten vom Traunsee. 

Entscheidung zugunsten von Anwältin, Notar und Gutachter

Denn der Fall in Pasching wurde in der Öffentlichkeit als Bestätigung dafür herangezogen, dass die involvierten Immobilienentwickler und Anwälte mehrfach in betrügerischer Absicht im Zusammenhang mit betagten Frauen gehandelt hätten. 

Was die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zumindest im Fall Pasching eindeutig verneint hat. 

Jetzt warten die fünf - nicht rechtskräftig - Verurteilten vom Traunsee mit ein wenig mehr Zuversicht auf die Entscheidung des OGH im Fall rund um die Pension Neuwirth. 

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