„Er kassierte Geld zu Unrecht“

„Er kassierte Geld zu Unrecht“
Nach Betrugsanzeige gegen den Salzburger Gerichtsgutachter Geretsegger bekräftigt Ex-Heimkind Molnar seine Vorwürfe.

Er hat mir die ganze Zeit das Gefühl gegeben, als wäre ich eine lästige Fliege", sagt Jenö Molnar über den Salzburger Neurologen Christian Geretsegger. Wie berichtet, wirft Molnar dem Primar vor, ein „vorsätzlich falsches Gutachten" erstellt zu haben. Am 3. August ist gegen Geretsegger Anzeige wegen Betrugsverdachts erstattet worden. Der Arzt dementiert die Vorwürfe.

Wie berichtet, hatte der vielbeschäftigte Sachverständige  das 66-jährige Ex-Heimkind im Auftrag des Landesgerichts Linz  begutachten müssen. Molnar hatte das Land OÖ auf 1,6 Mio. Euro Entschädigung für erlittene Qualen geklagt. Geretsegger sollte prüfen, ob der 66-Jährige ab Eintritt der Volljährigkeit an einer psychischen Erkrankung oder geistigen Behinderung gelitten habe, die so ausgeprägt war, dass er nicht in der Lage gewesen sei, seine Rechte zu verfolgen. Eine Frage, die der Neurologe in einem Gutachten verneinte.

„Der Mann kassiert Geld für Befunde, die er nicht gemacht hat", behauptet Molnar. Geretsegger habe die in seiner Expertise aufgelisteten 14 neurologischen Testverfahren an ihm nicht durchgeführt. „Das wäre sich auch zeitlich nicht ausgegangen." Das weist Geretsegger von sich: „Es waren keine aufwändigen Untersuchungen nötig, das Meiste konnte ich durch Beobachtung klären."

Missverständnisse

Molnar betont, dass der Primar, entgegen der gerichtlichen Verfügung, ihm auch die Mitnahme einer Vertrauensperson nicht gestattet habe. „Er hat gemeint, das sei nicht notwendig." Am Flur vor Geretseggers Praxis habe er auf den Knien mehrere Fragebögen ausfüllen müssen, bevor er hinein durfte.

„Dann wollte er einen kurzen Lebenslauf von mir – mit der Erklärung ,Das war`s, mehr brauchen wir nicht`, war der Spuk nach einer Stunde vorbei." Er habe ihm noch die Narbe von einer lebensgefährlichen Misshandlung im Heim zeigen wollen, doch der Neurologe habe sie nicht sehen wollen.

Mehrere im Gutachten vermerkte Aussagen zu seiner Lebensgeschichte sind laut Molnar außerdem falsch vermerkt. Ein Beispiel: „Er (Molnar) erhielt dann einen Betreuer, mit dem er ca. ein Jahr durch Europa gezogen ist, es war dies in seinem 18. und 19. Lebensjahr". Laut Molnar sei das unmöglich gewesen, da er zu der Zeit nicht einmal Ausweispapiere besessen habe. Dazu Geretsegger: „Das sind nur Missverständnisse, die mit der zentralen Fragestellung nichts zu tun haben."

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