Drei Monate bedingt für Linzer weil er Kunstwerke in Donau warf

Landesgericht Linz.
Angeklagter gab an in "Ausnahmezustand" gewesen zu sein. Eine Skulptur ist seither verschwunden.

Weil er im Oktober des Vorjahres betrunken zwei „Wächter der Zeit“ in die Donau geworfen haben soll, ist am Mittwoch in Linz ein 46-Jähriger zu drei Monaten bedingt wegen dauernder Sachentziehung verurteilt worden. Die lebensgroßen Skulpturen des oberösterreichischen Künstlers Manfred Kielnhofer werden immer wieder an unterschiedlichen Plätzen im öffentlichen Raum ausgestellt und sind pro Stück mehrere Tausend Euro wert. Der Angeklagte muss dem Künstler 5.000 Euro ersetzen.

Er sei an dem Tag in einem „Ausnahmezustand“ gewesen, schilderte der unbescholtene Angeklagte. Als Gründe gab er an, dass die Stimmung in der Arbeit schlecht gewesen sei und seine nicht bei ihm lebende Tochter Geburtstag gehabt habe. Er sei traurig und frustriert gewesen und habe am Nachmittag „mindestens zehn Halbe Bier, wahrscheinlich mehr“ getrunken.

Danach sei er an der Donaulände spazieren gegangen. Als er die dort aufgestellten gesichtslosen Skulpturen sah, habe er sich „erschreckt und bedroht gefühlt“. Er könne sich noch erinnern, die Objekte angehoben zu haben, mehr wisse er aber nicht mehr.

Keine Erschwerungsgründe

Wie die polizeilichen Ermittlungen ergeben haben, soll er die jeweils rund 80 Kilo schweren Polyester-Figuren in die Donau befördert haben. Ein Objekt trieb kopfüber im Wasser und konnte mit einer Seilwinde von der Feuerwehr geborgen werden. Das zweite blieb unauffindbar.

Der Verdächtige wurde wenig später bei der Baustelle der neuen Donaubrücke gestellt. Das Urteil gegen ihn fiel mild aus, weil es keine Erschwerungsgründe gab. Der 46-Jährige will das Urteil annehmen, die Staatsanwaltschaft erklärte ebenfalls Rechtsmittelverzicht. Der Spruch ist aber trotzdem noch nicht rechtskräftig, weil der Angeklagte ohne Verteidiger kam.

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