Bewährungsstrafe für Ernst August von Hannover

Am Dienstag stellte sich der Welfenprinz (li.) mit seinem Anwalt (re.) der Richterin.
Der Welfenprinz wurde nicht rechtskräftig zu zehn Monaten bedingt verurteilt.

Polizisten stehen vor dem Landesgericht Wels Spalier. Unweit daneben ein Süßwarenverkäufer. „Der ist normalerweise nicht da“, heißt es im Gericht. Doch am Dienstag herrschte Ausnahmezustand, denn hoher Besuch war angesagt: Welfenprinz Ernst August von Hannover musste auf die Anklagebank.

Mit blauer Krawatte und einem Stecktuch in seiner Brusttasche betritt der 67-Jährige den Gerichtssaal. Er setzt sich zwischen seine Anwälte, hinter ihm nimmt ein Leibwächter Platz. Zahlreiche Journalisten – auch aus Deutschland – beobachten die Szenerie. Denn bis zuletzt war nicht klar, ob der Prinz erscheinen wird.

Noch bevor die Staatsanwältin ein Wort sagen kann, interveniert sein Verteidiger mit einem Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit. Auch der Prinz habe Anspruch auf Privatsphäre, zu mal vieles mit seinem Gesundheitszustand zusammenhänge. Teilweise wird dem stattgegeben: Die Ausführungen des Sachverständigen bleiben geheim.

Bewährungsstrafe für Ernst August von Hannover

Der Medienrummel am Landesgericht Wels war groß. Auch Journalisten aus Deutschland reisten dafür an.

Baseballschläger

Immer wieder schweift der Blick des Angeklagten von der Staatsanwältin ab, die die Anklageschrift verliest. Laut dieser solle er sich mit Alkohol und Medikamenten fahrlässig in den Zustand der Unzurechnungsfähigkeit versetzt und in dieser Verfassung in Grünau im Almtal, wo er ein Jagdschloss bewohnt, einiges angestellt haben. So soll er etwa in der Nacht auf den 15. Juli, nachdem er selbst einen „verwirrten“ Notruf abgesetzt habe, mit einem Messerschleifer auf Polizisten zugegangen sein. Einer konnte ihm diesen aus der Hand schlagen. Derselbe Beamte soll vom Prinzen einen Schlag ins Gesicht abbekommen haben.

Im Zuge dessen sei ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen worden. Als ihm dafür am Tag darauf die Polizei den Bescheid vorbeibrachte, soll er erneut mit Drohungen auf die Beamten losgegangen sein. „Immer wieder sagte er, dass er die Eier meines Kollegen wegschießen werde“, schildert eine Polizistin. Auch ihre Familien hätte er bedroht.

Dieselbe Beamtin habe der Prinz wenige Tage später von einem Taxi aus mit einem Baseballschläger bedroht. Am 7. September soll der Prinz dann bei einem Haus ein Fenster mit einem Verkehrszeichen eingeschlagen und die darin wohnenden Angestellten bedroht haben. Schließlich wurde er festgenommen, zwei Tage später gegen „gelindere Mittel“ aber wieder enthaftet.

"Ausnahmezustand"

Wäre er klar im Kopf gewesen, würde man ihm Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwere Körperverletzung, gefährliche Drohung, Sachbeschädigung und Nötigung zur Last legen. „Die Frage ist, ob er zurechnungsfähig war oder nicht“, sagt die Staatsanwältin. Laut Hannovers Verteidigern sei er es nicht gewesen: „Mein Mandant befand sich in einem Ausnahmezustand, sowohl psychisch als auch physisch.“

„Ich möchte mich für alles bei den Beteiligten entschuldigen. Damit ist aus meiner Sicht alles gesagt“, sagt der Prinz auf der Anklagebank. Schuldig im Sinne der Anklage bekenne er sich nicht. Vielmehr hätten ihn die Polizisten geschlagen, hielt er bereits zuvor fest.

Zehn Monate auf Bewährung lautete schließlich das Urteil. Das Gericht sah die Taten als erwiesen an. Deshalb erteilte es die Weisung, dass er in den nächsten drei Jahren nicht an seinem bisherigen Wohnsitz im Almtal leben darf. „Unmöglich“, „undenkbar“, reagierte Ernst August darauf. Er lebe dort seit 50 Jahren. Konkret müsse er sich laut Weisung einen anderen Wohnsitz suchen als am Anwesen Auerbach in Grünau, darf sich gewissen Gebäuden der dortigen Cumberland Stiftung nicht mehr nähern, keinen Kontakt zum Verwalterpaar dieser Gebäude aufnehmen, keinen Alkohol trinken und er muss eine Psychotherapie machen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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