Drei Jahre Haft für deutschen „Objekt-21“-Mittäter
Polizei und Justiz in Deutschland stufen Steffen M. als rechtsmotivierten Straftäter ein. Aktuell finden sich dort im Strafregister zu ihm sechs Einträge. Im Sommer 2009 etwa wurde der 38-Jährige aus Crawinkel (Thüringen) nach einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe entlassen. „Das waren Jugendsünden – und auch Dummheit“, rechtfertigte er sich am Donnerstag im Landesgericht Wels.
M. musste sich wegen mehrerer Straftaten, die er für das kriminelle Neonazi-Netzwerk „Objekt 21“ in Desselbrunn verübt haben soll, vor einem Schöffensenat verantworten. Die Anklage warf ihm u. a. Einbruchsdiebstähle in Firmen-Lkw in Attnang-Puchheim sowie einen Einbruch in die Eishalle Gmunden vor.
Bei diesen Taten soll sein Landsmann Andreas P. mitgewirkt haben, der ihn für „Objekt 21“ rekrutiert hatte. Der als Zeuge geladene P. belastete ihn schwer. Während M. den Einbruch am 27. Jänner 2012 in Gmunden (dabei wurden Tresore geknackt) abstreitet, kann sich der mutmaßliche Komplize an Details erinnern. „Der Steffen war unserer Fahrer, er trug damals ein Korsett für seine Wirbelsäule.“
M. behauptete, nach einem Autounfall dazu gesundheitlich gar nicht in der Lage gewesen sein. „Ich glaube nicht, dass eine Fünf-Stunden-Fahrt von Thüringen nach Österreich mit einer kaputten Wirbelsäule durchzuhalten ist.“ Seiner Version widerspricht allerdings ein Befund, den das Krankenhaus Gotha bei seiner Entlassung ausgestellt hatte.
Darauf wurde vermerkt, dass er „voll belastbar sei“. Auch zwei vermeintlich als Entlastungszeugen geladene Freunde verstrickten sich bei ihren Aussagen in Widersprüche.
Molotow-Cocktail
Im Oktober 2011 sollen M. und P. gemeinsam mit einem dritten Mann einen Brandanschlag auf ein Wiener Bordell verübt haben. Ein Fünf-Liter-Benzinkanister wurde entzündet und vor die Eingangstür geschleudert. Dem Besitzer sollte ein Denkzettel verpasst werden. M. kassierte dafür einige Hundert Euro
Obwohl sich der Angeklagte im Prozess als unbedeutendes Rädchen des kriminellen Netzwerks darzustellen versuchte, konnte ihm nachgewiesen werden, dass er an Strategiesitzungen der Führungsriege teilnahm. Der Schöffensenat verurteilte ihn daher auch wegen Teilnahme an einer kriminellen Vereinigung. Strafe: Drei Jahre Haft – nicht rechtskräftig.
Foto von salzi.at
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