"Die Anklage ist ein Witz"

"Die Anklage ist ein Witz"
Ein deutscher Ex-Rocker wollte die Frau eines Bank-Generaldirektors entführen. Am Donnerstag steht er in Linz vor Gericht.

Der Vorfall hatte im Herbst des vergangenen Jahres für viel Aufsehen gesorgt. Am 8. September 2010 hatte die Ehefrau eines Bank-Generaldirektors verzweifelt die Polizei alarmiert: Ein großer Mann habe an der Pforte ihres Hauses geläutet. Als die 61-Jährige die Tür einen Spalt öffnete, habe der Fremde etwas Unverständliches gesagt und versucht, ihr den Mund zuzuhalten. Dagegen habe sie sich aber gewehrt und laut um Hilfe geschrien. Daraufhin habe der Unbekannte von ihr abgelassen und sei weggerannt.

Die Polizei nahm die Angelegenheit sehr ernst und ging von einer gescheiterten Entführung aus. Eine Großfahndung wurde eingeleitet, mehrere Straßensperren errichtet. Der Unbekannte konnte aber untertauchen. Mithilfe von DNA-Abgleichen kamen die Ermittler dem deutschen Ex-Rocker Marvin Edgar R. auf die Spur. Der 55-Jährige wurde Anfang April in einem Versteck im südböhmischen Budweis aufgespürt. Eine Spezialeinheit der tschechischen Polizei schnappte ihn.

Nach seiner Überstellung nach Oberösterreich legte der Verdächtige zu dem Vorfall in Puchenau ein Geständnis ab. Er gab zu, gemeinsam mit einem Komplizen die Entführung der Generaldirektors-Gattin geplant zu haben. Allerdings sei er im letzten Moment von dem Vorhaben abgerückt und habe das Weite gesucht. Der 55-Jährige verriet der Polizei auch den Namen eines Komplizen, der in einem Auto auf ihn wartete. Der aus Puerto Rico stammende Alexander R.-F. wurde in Spanien festgenommen und ebenfalls ausgeliefert.

Prozess

Am kommenden Donnerstag müssen sich die beiden Männer wegen "versuchter erpresserischer Entführung" vor einem Schwurgericht im Landesgericht Linz verantworten. Die Anklage wirft ihnen vor, dass sie die Frau kidnappen und von ihrem Mann rund 400.000 Euro Lösegeld fordern wollten.

"Die Anklage ist absurd, handelt es sich im Fall meines Mandanten doch um einen klassischen Rücktritt von einem geplanten Verbrechen - das ist nicht strafbar", behauptet Andreas Mauhart, der Anwalt von R. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders, dem 55-Jährigen drohen nun zehn bis 20 Jahre Haft. "Ein Witz - mein Mandant wird vielleicht bestraft, obwohl er sich eines Besseren besonnen hat."

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