Deutschpflicht in der Pause: Umsetzung schwierig

Deutschpflicht in der Pause: Umsetzung schwierig
Außerhalb des Unterrichts soll nur Deutsch gesprochen werden? Rechtliche Handhabe ist gering.

Mit der Forderung nach einer generellen Deutschpflicht in den Schulpausen hat die schwarz-blaue Landesregierung in Oberösterreich seit der Angelobung im Herbst viel Staub aufgewirbelt. Realisiert konnte sie bisher aber nicht werden. Dadurch, dass Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) von derartigen Plänen bekanntlich nichts hält und sie als rechtlich unzulässig einstuft, scheint das Ziel nach einer flächendeckenden Umsetzung in weite Ferne gerückt. Grundvoraussetzung für eine landesweite Deutschpflicht in den Pausen wäre zumindest die Änderung des Schulunterrichtsgesetzes, doch das liegt nicht in der Kompetenz des Landes.

"Das Land hat diesbezüglich keine Handhabe, aber selbst ein Sinneswandel und eine Änderung des Bundesgesetzes würde vermutlich vor den Höchstgerichten nicht halten", betont der grüne Klubchef und Bildungssprecher, Gottfried Hirz.

Menschenrechte

In einer Stellungnahme des oö. Landesschulrates am 22. Jänner an die Landtagsdirektion hinsichtlich der Zulässigkeit einer Deutschpflicht wird ebenfalls auf die Rechtsmeinung des Unterrichtsministeriums verwiesen. Demnach sei das Festlegen von Deutsch als einzige außerhalb des Unterrichts zulässige Sprache "im Widerspruch zur Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und zu Artikel 1 des Bundesverfassungsgesetzes (BVG) über die Rechte des Kindes".

Allerdings besteht für Schulen jeweils die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Hausordnungen individuell festzulegen, dass Schüler auch außerhalb des Unterrichts die deutsche Sprache verwenden sollen. Das bestätigt auch ein aktuelles Gutachten des oö. Landesverfassungsdienstes. Allerdings: Jede Formulierung jeder einzelnen Schule müsste rechtlich im Detail geprüft und vom Landesschulrat genehmigt werden. "Und in letzter Konsequenz sogar vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entschieden werden", glaubt Hirz.

Außerdem könnten die Schulen nicht per Gesetz oder Verordnung gezwungen werden, derartige Hausordnungen zu erlassen. Land oder Landesschulrat können ihnen das nur nahelegen.

Bildungsausschuss

Am Donnerstag soll über die "Deutschpflicht" im Landtags-Bildungsausschuss verhandelt werden. "Mir geht es darum, dass klare Formulierungen getroffen werden, die verdeutlichen, dass wir Wert darauf legen, dass in der Pause deutsch gesprochen wird", sagt der für Bildung zuständige Landeshauptmann-Vize Thomas Stelzer (ÖVP).

Landesschulratspräsident Fritz Enzenhofer betont, dass unabhängig davon, welche Formulierung die Landespolitik schließlich festlegt, ohnehin jede Schule selbst entscheiden müsse, ob und in welcher Schärfe sie diese in die Hausordnung übernimmt. "Wir können den Schulen aber Empfehlungen geben und darauf achten, dass der Text dann so verfasst wird, dass er rechtlich möglichst unbedenklich ist."

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