Die Entlassung des ehemaligen künstlerischen Geschäftsführers des Brucknerhauses in Linz, Dietmar Kerschbaum, war berechtigt: Zu diesem Schluss kommt das Oberlandesgericht Linz.
Kerschbaumer habe seine Pflichten als Geschäftsführer verletzt und das Vertrauen nachhaltig erschüttert. Seine Entlassung erfolgte am 9. Juli 2024.
Dagegen wehrte sich der Kulturmanager, forderte eine Kündigungsentschädigung von rund 480.000 Euro. Doch das OLG erkannte sehr wohl Entlassungsgründe. Etwa die eigenmächtige Veranlassung von monatlichem Aufwandsersatz.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Kerschbaumer steht nun der Weg zum Obersten Gerichtshof offen.
Kommentare