„Das Tattoo ist uns gleich aufgefallen, da es entsprechend groß war. Auf seinem rechten Arm hatte er einen SS-Totenkopf und in der Stirn dieses Totenkopfes waren zwei Runen und damit quasi das Zeichen der Waffen-SS. Darunter Schriftzüge wie „Blut und Ehre“.
Nazi als Liegewiesen-Nachbar
Das wird ein bayerischer Polizist zu Protokoll geben, nachdem er am 9. Juli, dem 35,2-Grad-Tag, seine österreichischen Kollegen alarmiert hatte, weil neben ihm auf einem Handtuch im Braunauer Schwimmbad der tätowierte Angeklagte Platz nimmt.
Was der Deutsche damals nicht weiß: Drei Mal ist sein Liegewiesen-Nachbar da bereits nach dem Verbotsgesetz vorbestraft. Hinzu kommen neun weitere Vorstrafen.
Was er auch nicht weiß: Die österreichische Exekutive wird an diesem Tag zwar anrücken, aber das Bad nicht betreten. Aus „einsatztaktischen Gründen“, wie es bis heute offiziell heißt. Das Bundesamt für Korruptionsprävention und Bekämpfung ermittelt deswegen gegen die Beamten.
Der Innviertler taucht nach dem missglückten Polizeieinsatz unter, um einen Sonntag später, als polizeilich Gesuchter, völlig unbehelligt ausgerechnet in dem Bad der Geburtsstadt von Adolf Hitler wieder aufzutauchen. Erst, als ihn ein Bademeister anspricht, verschwindet er.
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Es bleiben die Bilder auf seiner Haut.
Tätowierungen, die er stolz auf – seinem mittlerweile gelöschten – Facebook-Profil für jeden einsehbar zeigte.
Angeklagt sind drei Postings. Jenes vom 27. August und 19. Oktober 2015 sowie vom 11. Februar 2021. Dem KURIER liegen sie vor. Zeigen dürfen wir sie aus rechtlichen Gründen nicht. Aber beschreiben.
Drei Postings und deren Inhalt
27. August: Der Herr auf dem Foto im schwarzen Ruderleiberl präsentiert seinen Fang. Einen Stör. Deutlich zu erkennen ist ein lachender Totenkopf mit Stahlhelm samt zwei SS-Runen, dem Zeichen der Waffen-SS. Das ist jene Tätowierung, die auch der deutsche Polizist beschreibt. Ebenso eine schwarze Sonne, das geheime Erkennungssymbol unter Nazis, vor der ein Skinhead eine vermutlich deutsche Fahne emporhält. Eintätowiert und präsentiert auf der Brust des Mannes. Direkt über seinem Herzen.
Sie ist es auch, die auf dem Posting vom 19. Oktober ersichtlich ist. Neben der unverfänglichen Frage: „Mit oder ohne Bart?“
Und am letzten, wegen Wiederbetätigung angeklagten Post, auf dem der Innviertler verträumt in die Kamera blickt.
Heiliger Rassenkrieg
Überraschend ist, dass sich in der Anklage nicht jenes Posting findet, das den Mann im Gefängnis zeigt. Am 4. Februar 2017 sind darauf ebenso der lachende SS-Totenkopf als auch die schwarze Sonne erkennbar.
Ebenso wie der Schriftzug „Rahowa“ – eine Abkürzung für Racial Holy War. Der „heiliger Rassenkrieg“ tobt am Unterarm. Wie man Fotos im Gefängnis machen kann, in dem Handys verboten sind, wird in den Kommentaren neben dem Posting kommentiert (siehe Faksimile).
Der Angeklagte bestritt bis zuletzt, tatsächlich in dem Schwimmbad gewesen zu sein. Doch so eindeutig die die Tätowierungen für eine rechte Gesinnung stehen, so eindeutig dienen sie als Beweise für die Polizei.
Ausziehen unter den Augen der Polizei
Nicht zuletzt deswegen wurde der Mann bei seiner Festnahme dazu aufgefordert, sich auszuziehen und seine Peckerl zu präsentieren.
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Auf den Polizeifotos sind insgesamt 13 Tätowierungen mit Nazi-Bezug festgehalten. Neben den bereits beschriebenen auch diese.
Abkürzung für Hitler am Oberarm
Auf einem Oberarm steht: Sturm 18 – 18 als Abkürzung der Buchstaben für Adolf Hitler. Auf dem anderen Oberarm ein Totenkopf mit Blood-and-Honour-Schriftzug zu sehen. Seitlich am Körper: Blut und Ehre. Auf der Wade: ACAB, alle Polizisten sind Bastarde. Dazu etliche Totenköpfe und großflächig überstochene Tätowierungen.
Angeklagt wird der Innviertler auch wegen seiner Blut-und-Ehre-Tätowierungen. Die eigentlich in Österreich nicht strafbar sind. Es bleibt abzuwarten, ob das Geschworenengericht ein Zeichen setzen wird.
Das Thermometer soll in Ried morgen übrigens auf bis zu 25 Grad steigen.
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