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Kein Verkauf an Konrad Laimer: Bootshaus muss abgerissen werden

Oberösterreich und seine Bootshäuser: Jetzt verfügt das Landesverwaltungsgericht den Abriss eines Hauses, das der Bayern-Star kaufen wollte.
Der Ausblick auf den Mondsee.

Aus der Traum vom Haus am See - das gilt in dem Fall für Bayern-Star Konrad Laimer. Zumindest in dem Fall des Bootshauses, das der Kicker laut einem Bericht der OÖN kaufen hätten wollen. 

Die Sache mit den Bootshäusern ist in Oberösterreich virulent. Zahlreiche Bootshäuser wurden illegal errichtet, das Land Oberösterreich hat deshalb sogar einen Sanierungsparagrafen in der Bauordnung erlassen.

Am Traunsee in Gmunden wurden Immobilienentwickler und Anwälte strafrechtlich verurteilt, weil der Richter einem - mittlerweile als illegal erkannten -Bootshaus beim Verkauf einer Liegenschaft einen hohen Wert beigemessen und die Angeklagten zu unbedingten Haftstrafen verurteilt hat. 

Bootshaus am Alpenseebad

Aber zurück an den Mondsee. Dort hat der Kicker Konrad Laimer ein Bootshaus kaufen wollen, das direkt am See liegt - und zwar am Areal des bekannten Alpenseebads. Das Gebäude befindet sich im Eigentum eines privaten Betreibers der Wasserskischule.

Vor einem Jahr hat der Bürgermeister der Gemeinde Mondsee die Möglichkeiten eines Verkaufs allerdings unterbunden. Und zwar indem er einen Abrissbescheid für das Gebäude erlassen hat. 

Der Grund für den Bescheid: Erhebliche Abweichungen von der Baubewilligung. Der Eigentümer hat dagegen Beschwerde eingelegt und ist damit abgeblitzt. Und zwar deutlich, wie das am Freitag bekanntgemachte Erkenntnis deutlich macht. 

Zu groß gebaut und widmungswidrig genutzt

Denn auch das Landesverwaltungsgericht kommt nach einem Lokalaugenschein zu der Erkenntnis, dass das Gebäude wesentlich größer ausgeführt war als ursprünglich genehmigt war. Deshalb handle es sich bei dem Bauwerk um rechtlich um ein anderes Gebäude als das genehmigte. Die Baubewilligung sei demnach erloschen, für das Bestehende liege keine Bewilligung vor. 

Aber das Landesverwaltungsgericht sieht noch einen gravierenden Mangel: Das Bootshaus steht auf einem Areal mit der maßgeblichen Grünlandwidmung "Erholungsfläche/Freizeitanlage", werde aber auch zu privaten Aufenthalts- und Nächtigungszwecken genutzt. 

"Aufgrund der Widmungswidrigkeit kommt auch die nachträgliche Erwirkung einer Baubewilligung nicht in Betracht", stellt das Landesverwaltungsgericht unmissverständlich fest. 

Deshalb muss das Bootshaus am See binnen sechs Monaten abgerissen werden, legte das Landesverwaltungsgericht als Frist fest. Der Eigentümer hat nun die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof sowie eine außerordentlichen Revision beim Verwaltungsgerichtshof einzubringen. Das wolle er tun, hieß es in Medienberichten. 

Konrad Laimer wird dieses Bootshaus nun nicht mehr kaufen.

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