450 Euro Strafe für eine leere Flasche Bier

Bernhard Schwab kommt das Zurücklassen der Bierflasche nun teuer.
Drakonische Strafe für Innviertler, der Leergutflasche auf einem Parkplatz zurückgelassen hatte.

Der fünffache Vater Bernhard Schwab glaubt seit Donnerstag die Welt nicht mehr recht zu verstehen. An diesem Tag, dem 30. April 2015, wurde ihm per Einschreiben eine Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Braunau zugestellt, die ihn stark am heimischen Rechtsstaat zweifeln lässt. "Ich soll 450 Euro zahlen oder für 18 Stunden ins Gefängnis, nur weil ich angeblich auf der Straße eine leere Flasche Bier abgestellt habe", sagt Schwab.

450 Euro Strafe für eine leere Flasche Bier
Für den 30-jährigen Familienvater ist das viel Geld. "Das ist fast die Hälfte meines Netto-Monatseinkommens", ärgert sich der Schichtarbeiter. Er sieht in dem Fall die Verhältnismäßigkeit keineswegs gewahrt. "Das widerspricht meinem Gerechtigkeitsempfinden. Wenn ich beispielsweise mit dem Auto 30 km/h zu schnell fahren würde, müsste ich dagegen nur rund 50 Euro zahlen, obwohl dabei Menschen gefährdet werden könnten", betont Schwab.

Müllablagerung

Der beanstandete Vorfall soll sich am 18. April um 17 Uhr im Anschluss an eine Demo des antifaschistischen Bündnisses "Braunau gegen Rechts" hinter einem Haus in der Lederergasse 21 abgespielt haben. "Ich war dort nur als Zuschauer, bin aber von der Polizei persönlich kontrolliert und fotografiert worden", sagt Schwab.

450 Euro Strafe für eine leere Flasche Bier
Er habe an dem Nachmittag eineinhalb Flaschen Bier konsumiert. "Die erste Flasche hab’ ich zu einem Hauseingang gestellt, die zweite – um die geht es – zu einer Gartenzaunmauer." Unmittelbar davor befindet sich ein geschotterter Parkplatz, auf dem er seinen Pkw abgestellt hatte. "Die Flasche stand nicht auf der Fahrbahn, ich habe sie zurückgelassen, weil ich dachte, dass sich ein Obdachloser über die neun Cent für das Pfand freut", erklärt Schwab.

Laut BH Braunau habe er durch Ablagern "von nicht gefährlichem Abfall" außerhalb einer Sammelstelle gegen § 79 des Abfallwirtschaftsgesetzes verstoßen. Schwab: "Ich würde einsehen, wenn ich 45 Euro zahlen muss. Das Zehnfache zu verlangen ist aber eine Frechheit."

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