„Behörde handelte korrekt“

„Behörde handelte korrekt“
Dass einer 18-Jährigen in Oberösterreich ihr Baby weggenommen wurde, ist laut Jugendwohlfahrt zu Recht geschehen.

Die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land habe „umfassend, gewissenhaft und fachlich korrekt“ gehandelt. Zu diesem Schluss ist die Jugendwohlfahrt des Landes Oberösterreich im „Fall Jonas“ gekommen. Der einjährige Bub war seiner Mutter, der 18-jährigen Ann-Kathrin, am 15. Dezember 2011 – wie berichtet – weggenommen und bei Pflegeeltern untergebracht worden. Als Begründung wurde angeführt, dass die junge Frau mit der Erziehung ihres Sohnes stark überfordert sei. Und außerdem könne Jonas’ Großmutter Heidi ihr nicht mehr bei der Erziehung helfen, weil der 50-Jährigen damals eine Freiheitsstrafe drohte – wegen mehrerer nicht bezahlter Strafzettel.

Das stimmt laut Behörde nicht. Vielmehr sei Gefahr in Verzug gewesen. „Ein derart tiefer Eingriff in eine Familie erfolgt nur, wenn eine risikohafte Entwicklung wahrgenommen wird“, betont Harald Scheiblhofer aus dem Büro von Oberösterreichs Sozialreferent Josef Ackerl (SP). Ein Gutachten soll nun klären, ob Jonas zu seiner Mutter zurückkehren darf oder ob er weiter bei Pflegeeltern wohnen muss.

Untersuchungen

Jugendpsychiater Werner Gerstl, der vom Bezirksgericht Lambach damit beauftragt wurde, gibt sich bedeckt. „Ich habe alle Untersuchungen abgeschlossen und bin gerade dabei alles niederzuschreiben“, sagt der Mediziner aus Linz. Bereits in drei Tagen soll das Gutachten dem Gericht vorgelegt werden.

Ann-Kathrin darf ihren Sohn derzeit ein Mal pro Woche für eineinhalb Stunden sehen. Gestern stand wieder ein Besuch auf dem Programm. „Der Bub leidet sehr“, meint Ann-Kathrins Mutter Heidi. Jonas muss sich laut der 50-Jährigen in nächster Zeit einem Hörtest unterziehen. „Weil er sich angeblich auffällig benimmt“, sagt die Großmutter des Buben. Roland Gabl, der Anwalt der Familie, will zunächst einmal das Gutachten abwarten. Er gehe aber davon aus, dass Jonas wieder bei seiner Mutter leben darf.

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