Baby Jonas: Jugendamt legte Berufung ein

Baby Jonas: Jugendamt legte Berufung ein
Die 18-jährige Ann-Kathrin fürchtet, dass sie ihren Sohn wieder hergeben muss.

Das Tauziehen um Baby Jonas ist noch nicht zu Ende. Das Jugendamt legte Berufung ein – gegen das Urteil des Bezirksgericht Lambach, dass die Wegnahme des Einjährigen rechtswidrig gewesen sei. „Die Behörde ist chancenlos“, sagt Roland Gabl, der Anwalt von Jonas’ Mutter Ann-Kathrin. „Das psychiatrische Gutachten spricht klar für meine Mandantin“, so der Jurist. In diesem Dossier hat Werner Gerstl, der bekannte Linzer Jugendpsychiater festgehalten, dass er keine Vernachlässigung bei dem Einjährigen feststellen konnte.

Jonas’ Oma Heidi ist verzweifelt. „Das Jugendamt versucht erneut, meiner Tochter den Buben wegzunehmen. Es wird alles unternommen, um uns fertig zu machen“, sagt die 50-Jährige. Deshalb habe sie Anwalt Gabl auch damit beauftragt gegen die Auflagen des Jugendamtes Klage einzureichen. Ann-Kathrin musste sich nämlich verpflichten, mobile Familientherapie in Anspruch zu nehmen und regelmäßige Besuche der Behörde zuzulassen. „Meine Tochter fühlt sich total kontrolliert“, so die Großmutter.

Herbert Scheiblhofer aus dem Büro von Sozialreferent Josef Ackerl zum KURIER: „Das Jugendamt war mit der Entscheidung des Richters unzufrieden, daher die Berufung.“ Jonas wurde kurz vor dem Heiligen Abend 2011 bei Pflegeeltern untergebracht. Mit der Begründung, dass seine 18-jährige Mutter mit der Erziehung überfordert sei. Am 15. Februar kam das Bezirksgericht Lambach dann zu dem Schluss, dass die Wegnahme des Buben rechtswidrig gewesen sei. Einen Tag später durfte Jonas zurück zu Ann-Kathrin. Und nun geht der Rechtsstreit weiter.

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