Justiz bremst bei Verfahren gegen KZ-Wächter

Im Vernichtungslager „Auschwitz-Birkenau“ wurden bis Herbst 1944 durch Angehörige der NS-Wachmannschaften rund 1,1 Millionen Menschen ermordet.
Ex-SS-Mann lebt unbehelligt in Oberösterreich. Die Anzeige erfolgte bereits vor 21 Monaten.

Bei einer politischen Diskussion auf einer privaten Feier fiel ein Satz, der den Jus-Studenten Stefan Brugger aufhorchen ließ: „Der Opa war Wärter in Auschwitz.“ Die von dem Enkel lapidar getätigte Aussage ließ Brugger nicht mehr los. „Ich hab’ mir gedacht, da muss ich was tun: Es ist meine moralische Verpflichtung nachzuforschen, was der Mann genau getan hat – und ob er jemals dafür zur Rechenschaft gezogen worden ist.“

Er bat seinen Bekannten Johannes Kramer, der an der Universität Wien bei einer Lehrveranstaltung zur Thematik NS-Kriegsverbrechen assistierte, um Hilfe. Und der Sozialwissenschaftler förderte Interessantes zutage.

Kramer brachte am 21. Februar 2012 das Ergebnis der Recherche als Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wels ein. Dort wird zwar wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord ermittelt. Die Mühlen der Justiz arbeiten aber extrem langsam. Der Zwischenstand nach 21 Monaten: Ein medizinisches Gutachten wurde in Auftrag gegeben, das – bevor weitere Schritte gesetzt werden – über die Verhandlungsfähigkeit des alten Herrn entscheiden soll. Historische Gutachten sollen erst später folgen. Der Akt darüber liegt derzeit im Justizministerium, wo man inhaltlich zum Ergebnis keine Auskunft erteilt. Informellen Kanälen zufolge soll das Gutachten dem Verdächtigen aber Verhandlungsunfähigkeit attestiert haben. Ob das Verfahren nun eingestellt wird, ist derzeit unklar.

„Wenn das stimmt, ist das extrem ärgerlich“, sagt Winfried Garscha, Leiter der Forschungsstelle Nachkriegsjustiz im Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DöW). Schließlich habe die Staatsanwaltschaft gewusst, dass Eile nötig sei: „Vor eineinhalb Jahren wäre der alte Mann eventuell noch prozesstauglich gewesen.“

Der Verdacht, dass seitens der Justiz möglicherweise auf einen „biologischen Ausgang“ des Falles spekuliert wird, liegt nahe. Auch Brugger und Kramer, die im April 2012 vom Verfassungsschutz einvernommen wurden, hatten damals nicht den Eindruck, dass der Fall auf großes Interesse stoße.

„Auschwitzliste“

Bei dem „Opa“ handelt es sich um den mittlerweile 90-jährigen Johann H., der seit Jahrzehnten von Strafverfolgungsbehörden unbehelligt in der Nähe von Eferding (OÖ) lebt. Kramers Anfrage beim Archiv der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von NS-Gewaltverbrechen in Ludwigsburg (Deutschland) ergab, dass der am 29. August 1923 in Ruma (damals Kroatien) geborene Donauschwabe Johann H. zwischen November 1942 und November 1944 in einer Kompanie des „SS-Totenkopf-Sturmbannes“ in Auschwitz im Einsatz war. Sein Name steht auf der sogenannten Frankfurter „Auschwitzliste“ (dem KURIER liegen Kopien des Dokuments vor).

„Weiters bin ich in den Kriegsverbrecherlisten der alliierten Militärabteilung ,Crowcass‘ fündig geworden“, sagt Kramer. Dort scheine ein Johann H. – ohne Geburtsdatum und Geburtsort – mit dem Verweis ,Torture‘ (Folter, Anm.) auf. Auch aus der Gedenkstätte Auschwitz sei bestätigt worden, dass ein SS-Mann gleichen Namens im KZ Dienst geleistet habe.

Am 15. November 1978 ist H. als Zeuge für den letzten Frankfurter Auschwitz-Prozess (gegen Horst Czerwinski und Josef Schmidt) befragt worden. Die Einvernahme führten Beamte des österreichischen Innenministeriums für das hessische Landeskriminalamt durch. H. gab damals zu, dass er unmittelbar nach der Grundausbildung für den Wachdienst im Oktober 1942 einer Wachkompanie des SS-Totenkopf-Sturmbannes Auschwitz zugeteilt worden sei und bis November 1944 „immer Dienst in der großen Postenkette beim Lager Birkenau versehen“ habe. Innerhalb des Vernichtungslagers will er selbst aber nie im Einsatz gestanden sein.

In Anbetracht dessen, dass zwischen Mai und November 1944 in Birkenau 340.000 ungarische Juden in zwei Deportationswellen in den Gaskammern ermordet wurden, hegt Kramer Zweifel an H.s Version. Er verweist auf historische Erkenntnisse, wonach die Wachmannschafts-Angehörigen in Birkenau „in einem rotierenden System an der Rampe eingesetzt wurden.“ H.s Kompanie sei fester Bestandteil des Stammpersonals gewesen. Und Kramer verweist weiters auf den durch sämtliche Wachmannschaften niedergeschlagenen Aufstand im Oktober 1944, bei dem eine Häftlingsgruppe das Krematorium teilweise sprengte und eine Massenflucht einsetzte. Auch H.s Einheit war mit dabei. Etwa 500 Häftlinge wurden brutal ermordet.

KZ Buchenwald

Im November 1944 wurde H. ins Nebenlager Ohrdruf des KZ Buchenwald abkommandiert. Im Herbst dieses Jahres fanden von Auschwitz nach Ohrdruf Todesmärsche („Evakuierungsmärsche“) statt, die laut Kramer möglicherweise von ehemaligen Auschwitz-Wachleuten mitbefehligt wurden. Noch vor der Auflösung des Lagers fanden auch zahlreiche Morde an Häftlingen statt. Kramer: „Welche Rolle H. dabei gespielt hat, ist noch unklar.“

KZ Auschwitz: Die Mordfabrik der Nazis

Der KURIER-Bericht über die langwierigen Ermittlungen im Fall Johann H. hat am Mittwoch für einige Reaktionen gesorgt. Vom Mauthausen Komitee Österreich und dem oö. Antifa-Netzwerk kommen kritische Kommentare: "Die Ignoranz der Strafjustiz gegenüber NS-Verbrechern und Neonazis hat ein unerträgliches Ausmaß angenommen", heißt es in einer gemeinsamen Aussendung.

"In den 21 Monaten seit der Anzeige hat die Staatsanwaltschaft Wels nicht mehr zustande gebracht, als ein medizinisches Gutachten über die Verhandlungsfähigkeit des Mannes in Auftrag zu geben", sagt Netzwerk-Sprecher Robert Eiter. Dieser "extrem laxe Umgang" der Strafjustiz mit einem Fall sei "eine Schande".

Beide Organisationen appelieren erneut an Justizministerin Karl, "ihre Ressortverantwortung endlich wahrzunehmen und für einen rechtsstaatlich korrekten Umgang der Strafjustiz mit Nazi-Verbrechen zu sorgen".

Grüne: "Historische Verpflichtung"

Ähnlich äußerte sich der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser: "Österreich verweigert seit Jahren die Verfolgung von NS-Tätern, während beispielsweise in Deutschland noch aktiv Verfahren geführt werden". Es könne nicht sein, "dass man darauf hofft, dass sich der Fall dadurch erledigt, dass der Beschuldigte stirbt oder verhandlungsunfähig wird", kritisiert Steinhauser.

Österreich habe eine historische Verpflichtung alles zu unternehmen, um Ermittlungen gegen noch lebende mutmaßliche NS-Täter zu führen, sagt der Justizsprecher. Der Grüne will nun im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage klären, "warum die Ermittlungen so langsam vorangehen und welche konkreten Ermittlungsschritte gesetzt worden sind".

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