Arbeitsloser schlug mit Bierflasche auf Polizeiauto: verurteilt
Ein 32-jähriger Oberösterreicher ist am Dienstag, mehr als vier Jahre nach einem Vandalismusakt an einem Linzer Polizeiauto, im Landesgericht der schweren Sachbeschädigung schuldig gesprochen worden. Er erhielt zwei Monate bedingt zusätzlich zu einer früheren Strafe. Er nahm das Urteil an, es ist aber noch nicht rechtskräftig.
Dem Arbeitslosen wurde vorgeworfen, er habe im März 2009 mit einer Bierflasche die Windschutzscheibe eines neben einer Disco geparkten Polizeiautos eingeschlagen. Außerdem habe er die Wischerarme an der Front- und an der Heckscheibe abgebrochen und die Heckklappe zerkratzt. Das Landespolizeikommando machte einen Schaden von 1.246,75 Euro geltend. Weil der Wagen der öffentlichen Sicherheit dient, handelt es sich um den Tatbestand der schweren Sachbeschädigung. Dafür droht eine Strafe von bis zu zwei Jahren.
"War nicht mein Jahr"
Vor Gericht verantwortete sich der 32-Jährige damit, dass 2009 "nicht mein Jahr gewesen ist". Wegen privater Probleme habe er sich an dem fraglichen Abend so betrunken, dass er sich an nichts mehr erinnern könne. Seine Begleiter hätten jedenfalls nichts von dem Vorfall mitbekommen. Im Frühjahr vergangenen Jahres wurde er mit einem Gutachten überführt, wonach die auf der Windschutzscheibe und am Bier-Flaschenhals sichergestellten DNA-Spuren eindeutig von ihm stammen.
Die Richterin sprach ihn schuldig. Bei der Strafbemessung wertete sie neben anderem seine angebliche Alkoholisierung - für die es allerdings keine eindeutigen Anhaltspunkte gibt - als mildernd und eine einschlägige Vorstrafe als erschwerend. So erhielt er zu einer früheren Verurteilung zusätzlich zwei Monate Haft bedingt auf drei Jahre. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Er kündigte an, auch innerhalb der dreitägigen Bedenkzeit, die ihm zusteht, weil er ohne Anwalt erschien, keine Nichtigkeitsbeschwerde oder Berufung einzulegen. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.
Kommentare