Alko-Lenker neu angeklagt

Alko-Lenker neu angeklagt
Ein 21-Jähriger, der 2010 in stark betrunkenem Zustand einen Spaziergänger getötet hatte, steht erneut vor Gericht.

Es fällt Verena T. noch immer schwer, über die Nacht vor zwei Jahren zu reden. Ihr Freund  Julian Augendopler war am 13. Juni 2010 von einem stark betrunkenen Autolenker in Feldkirchen gerammt und getötet worden. Der 19-Jährige starb in ihren Armen. Die Schülerin war auf der Goldwörther Straße direkt neben ihm gegangen, als das Unglück passierte. Das Paar hatte  eine Party besucht, dort fast nichts getrunken und sich gegen 0.30 Uhr zu Fuß auf den Heimweg gemacht.

Als Verena T. hinter sich plötzlich Fahrzeuggeräusche hörte, drehte sie sich nur kurz um. „Ich hab` Scheinwerfer gesehen – und wir sind sofort an den rechten Straßenrand gegangen."
Auch einen 30 Meter vor ihnen radelnden Freund machte sie darauf aufmerksam: „Achtung, ein Auto!", rief sie ihm zu. Dann habe sie nur noch registriert, wie sich etwas Dunkles schnell an ihr vorbei bewegte und einen dumpfen Aufprall gehört: „Der Julian war auf einmal weg. Ich hab` ihn dann in der Luft und gleich darauf auf dem Boden liegen gesehen."

Abstand

Alko-Lenker neu angeklagt

Unglückslenker Sebastian F.  – er hatte fast zwei Promille Alkohol im Blut –  stellt den Unfall gravierend anders dar. „Ich wollte mit 30 km/h in eineinhalb Meter Seitenabstand an den beiden vorbeifahren."  Augendopler habe sich plötzlich in Richtung zur Fahrbahnmitte bewegt. „Ich habe keine Ahnung, ob er einen oder mehrere Schritte gemacht hat, es ging alles sehr schnell", behauptet F. Er wisse auch nicht mehr, ob er ihn von hinten oder von der Seite erwischt habe. Der Fußgänger wurde gegen die Windschutzscheibe des Ford Galaxy und dann in den Straßengraben geschleudert.

„Stimmt nicht", kontert Verena T. der Version des 21-Jährigen: „Der Julian hat sicher keinen Schritt in Richtung Straßenmitte gemacht, er war immer neben mir."

Im Jänner 2011 wurde F. im Landesgericht Linz zu einer teilbedingten Haftstrafe (14 Monate, vier davon unbedingt) verurteilt. Das Oberlandesgericht sprach ihn später im Zweifel jedoch frei. Der Fall wurde nun wieder aufgenommen, weil es hinsichtlich der Bremsspuren widersprüchliche Gutachten gab.

Bei einem Lokalaugenschein am Dienstag wurden die Aussagen des Verdächtigen und der Zeugen von einem technischen Sachverständigen neu geprüft. Seine Expertise ergeht schriftlich. Richterin Ursula Eichler beantragte eine Exhumierung des Toten, um die genaue Anstoßstelle zu klären. Das Verfahren wurde vertagt.

Rechtsanwalt Franz Berndorfer, der Augendoplers Eltern vertritt, bestätigte am Rand des Prozesses, dass dem Angeklagten kürzlich nach einem neuerlichen Vorfall sein Führerschein bis 2017 entzogen wurde: „Das  ist aktenkundig." F. soll bei einer Polizei-Kontrolle in Braunau den Alkotest verweigert haben.

 

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