Rechtsextremes Treffen findet statt

Verfassungsschutz: "Gesamtuntersagung ist nicht realistisch." Behörden wollen zumindest Redner untersagen.

Rund 50 Teilnehmer werden ab Freitag bei einem dreitägigen politischen Treffen der als rechtsextrem eingestuften Arbeitsgemeinschaft für demokratische Politik (AfP) in Offenhausen bei Wels erwartet. Veranstaltungsort soll – wie bereits mehrfach in der Vergangenheit – der Gasthof von Erich und Brigitte Lauber sein. „Mit diesen Herrschaften hat es nie Probleme gegeben“, begründet Brigitte Lauber ihre Gastgeberrolle. Zu den angekündigten politischen Inhalten will sie sich aber nicht äußern.
Die Referenten sind diesmal international: Unter anderem werden Vertreter der berüchtigten nationalen Bewegungen „Goldene Morgenröte“ aus Griechenland und „Jobbik“ aus Ungarn erwartet. Weiters sollen die einschlägig bekannten Publizisten Pierre Krebs und Richard Melisch Vorträge halten.

Die Sicherheitsbehörden stehen in Alarmbereitschaft. Nicht nur wegen der rechten Gesinnungsgemeinschaft, sondern auch, weil unangemeldete Gegendemonstrationen von Antifaschisten nicht ausgeschlossen werden können. „Wir sind jedenfalls gewappnet“, betont Michael Tischlinger, Chef des Landesverfassungsschutzes.

Die Proteste gegen die Veranstaltung sind zahlreich. Neben SPÖ, Grünen und KPÖ forderten am Donnerstag auch das Mauthausen Komitee und das Netzwerk gegen Rechtsextremismus ein Verbot der AfP und der Tagung.

Kritik

„Hier kommen Demokratiefeinde aus mehreren Staaten zusammen. Bei der Goldenen Morgenröte etwa handelt es sich um eine neonazistische Partei, deren Spitze unter dem Verdacht schwerster Verbrechen in Untersuchungshaft sitzt“, sagt MKÖ-Vorsitzender Willi Mernyi.

„Angesichts der bekannten Fakten ist es unverständlich, dass Sicherheitsbehörden und Justiz den Umtrieben der AfP bisher untätig zusehen“, kritisiert auch Netzwerk-Sprecher Robert Eiter. Er verweist auf ein Gutachten des bekannten Verfassungsrechtlers Walter Mayer, in dem dieser Propaganda-Materialien der AfP analysiert hatte. Bereits im Jahr 2005 kam Mayer zu dem Schluss, dass AfP-Publikationen „seit Jahrzehnten massiv gegen die Bestimmungen des Verbotsgesetzes verstoßen“.

Laut Karl-Heinz Grundböck vom Innenministerium, gäbe es derzeit aber keine Handhabe, Parteien wie die AfP zu verbieten. „Unsere Rechtsordnung kennt diese Möglichkeit nicht.“ Einzelnen Rednern ein Auftrittsverbot zu erteilen, sei präventiv ebenfalls kaum machbar. „Das geht meist erst im Nachhinein – wenn beispielsweise Verhetzung nachgewiesen wurde.“

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