Abschuss von Luchs: „Blödes Versehen“

Vor Gericht sagte die Angeklagte, sie habe den Luchs mit einem Fuchs verwechselt
Jägerin erhielt drei Monate bedingt und Geldstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Eine 64-jährige Jägerin ist am Donnerstag im Landesgericht Steyr wegen des Abschusses eines Luchses aus dem Wiederansiedlungsprogramm des Nationalparks Kalkalpen zu drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Hinzu kommen eine unbedingten Geldstrafe von 2.880 Euro sowie 12.101 Euro Schadenersatz, die sie dem Nationalpark zahlen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Blödes Versehen“

Die Staatsanwaltschaft legt der Frau Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes und Tierquälerei zur Last und sieht die „vorsätzliche Tötung eines Luchses zu Präparationszwecken“. Die Angeklagte bekannte sich nicht schuldig und sprach von einem „blöden Versehen“.

Ihr Anwalt forderte einen Freispruch, er sieht lediglich eine Schonzeitüberschreitung, denn „der Luchs ist ein jagdbares Wild“.

Luchse verschwanden

Der Nationalpark Kalkalpen betreibt ein Wiederansiedlungsprogramm für Luchse. Zuletzt sind aber immer wieder männliche Tiere verschwunden. Laut Nationalpark gibt es derzeit keinen männlichen Luchs mehr, daher sei heuer auch der Nachwuchs ausgeblieben. Das Projekt sei am Kippen. In der Region hatten bereits Gerüchte über illegale Abschüsse die Runde gemacht. Das Landeskriminalamt ermittelte.

Die entscheidenden Hinweise kamen von einem Tierarzt, der als Zeuge am Donnerstag nicht erschien, und der Ex-Geliebten des Ehemannes der Angeklagten. Als in der Tiefkühltruhe eines Präparators in Kleinreifling tatsächlich der Balg des Luchses „B7“ gefunden wurde, gestand die Verdächtigte den Abschuss.

Luchs statt Fuchs

Vor Gericht sagte sie, sie habe den Luchs mit einem Fuchs verwechselt. Diesen habe sie schießen wollen, denn „Raubzeug muss man erlegen“.

Warum sie den Abschuss nicht gemeldet habe, als sie ihren Irrtum bemerkt hat, wollte Richter Wolf-Dieter Graf wissen. „In der Praxis wird das nicht gemacht“, konterte die Angeklagte.

Sie habe den Kadaver zum Präparator gebracht, weil „so ein edles Tier kann man ja nicht einfach wegschmeißen“. Sie wollte den ausgestopften Luchs einem Museum übergeben, „wenn es verjährt ist“.

Auf etliche Zeugen musste das Gericht wegen Nichterscheinens oder Entschlagung verzichten. Recht deutlich wurde aber die Ex-Geliebte des Ehemannes: Sie berichtete – auch im Zeugenstand –, dass er ihr am Handy ein Bild von einem toten Luchs gezeigt habe und, dass sie in einer Jagdhütte ein Foto der Angeklagten mit einem geschossenen Exemplar gesehen habe.

Weitere Ermittlungen

Ihr Ex-Freund habe ihr zudem erzählt, dass er seiner Frau aufgetragen habe, jeden Luchs zu schießen, den sie sehe. Und, dass er selbst, seine Frau und ein Jagdkollege jeweils einen Luchs geschossen hätten. Die Ermittlungen dazu laufen. Auch gegen den Präparator ist noch ein Ermittlungsverfahren anhängig.

Das Gericht glaubte den Aussagen der Angeklagten, dass es ein Versehen gewesen sei, nicht. Mildernd wurde ihr Geständnis gewertet. Vieles - etwa, dass sie sich mit dem Tier fotografieren ließ und es zum Präparator brachte - „deutet eindeutig darauf hin, dass es Ihnen darum gegangen ist, den Luchs über den Haufen zu schießen“, so Graf.

Nicht rechtskräftig

Er verurteilte die Frau zu drei Monaten bedingt und einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen a acht Euro - macht 2.880 Euro. In die Bemessung sei auch eingeflossen, dass sie sich trotz ihrer 800 Euro Pension offenbar die Jagd oder die 1.400 Euro teure Präparation leisten könne. Zudem muss die Angeklagte dem Nationalpark 12.101 Euro Schadenersatz zahlen. Der Verteidiger meldete „volle Berufung“ an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Damit ist der Spruch nicht rechtskräftig.

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