78-Jährige bleibt „zugemauert“
Der nicht enden wollende Streit um einen Garagenbau in der kleinen Mühlviertler Gemeinde Reichenthal scheint in die Zielgerade einzubiegen. Das Oberlandesgericht (OLG) Linz versetzte nun Maria Weißenböck – einer 78-jährigen Witwe – mit einem rechtskräftigen Urteil einen schweren Schlag.
Die Pensionistin hatte ihren Nachbarn Wilfried R. unter anderem geklagt, weil er ihr das „Recht auf Licht und Luft" (§ 364 ABGB) weggenommen hätte (der KURIER berichtete). R., ein hochrangiger Beamter, ließ im Vorjahr ein massives Carport hochziehen – direkt neben seinem Haus, das wiederum an jenes von Weißenböck grenzt. Dabei wurden zwei Fenster der alleinstehenden Frau im ersten Stock zugemauert.
Bereits das Landesgericht Linz hatte R. am 3. Juli 2012 Recht gegeben, jetzt wies die nächsthöhere Instanz Weißenböcks Berufung ab. „Das ist für mich völlig unbegreiflich“, sagt Walter Dobler, der Rechtsbeistand der alten Frau.
Nichts Unrechtes
R. ist hingegen erleichtert. „Es ist bestätigt, dass ich nichts Unrechtes getan habe. Die gegnerischen Anträge wurden regelrecht abgeschmettert." Weißenböcks rechtliches Vorgehen gegen ihren Nachbarn war nicht nur in dieser Sache erfolglos.
So hat zum Beispiel das Bezirksgericht Bad Leonfelden eine Besitzstörungsklage gegen die Firma Wimberger (sie baute die Garage) abgewiesen. Auch eine Anzeige gegen R. wegen Sachbeschädigung wurde von der Staatsanwaltschaft Linz eingestellt. „Danach hat ein dreiköpfiger Richtersenat Weißenböcks Fortführungsantrag abgewiesen", berichtet der Beamte.
Gerichtlich noch nicht entschieden ist der Vorwurf der Witwe an ihren Nachbarn, dass Wasser ins Haus eindringe – dort, wo die Garage errichtet wurde. „Es hat sich auch Schimmel gebildet, nicht zu wenig", sagt Dobler, der in Sachen „Recht auf Licht und Luft" überlegt, zum Obersten Gerichtshof zu gehen. „Frau Weißenböcks Gesundheit ist wegen der Feuchtigkeit und dem Schimmelbefall angegriffen. Wir werden nicht aufgeben." R. dazu: „Ich vertraue in unseren Rechtsstaat."
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