24 Monate Haft für Alkolenker nach tödlichem Unfall
Beim Lokalaugenschein in Feldkirchen hatte Verena T. erzählt, wie sie den tödlichen Unfall am 13. Juni 2010 erlebt hatte: „Ich hab’ bemerkt, dass sich etwas schnell an mir vorbeibewegt und den Anprall gehört. Der Julian war plötzlich weg – ich hab’ ihn dann in der Luft und gleich darauf auf dem Boden liegen gesehen.“ Der 19-jährige Maturant Julian Augendopler starb wenig später in ihren Armen.
Er habe versucht, mit 30 km/h und 1,5 Metern Sicherheitsabstand an den Fußgängern vorbeizufahren. „Ich hatte keine Chance, der Julian ist mir vor das Auto gelaufen.“ Eine Version, die T. bestritt: „Stimmt nicht, der Julian war immer neben mir.“
Im Jänner 2011 wurde F. im Landesgericht Linz zu einer teilbedingten Haftstrafe (14 Monate, vier davon unbedingt) verurteilt. Er legte Berufung ein – das Oberlandesgericht sprach ihn „im Zweifel“ frei. T. und die Opferfamilie strengten daraufhin ein Zivilverfahren an, in dem ein Kfz-Gutachter die von F. behauptete Version stark anzweifelte.
Die Staatsanwaltschaft beantragte in Folge eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens, das Landesgericht Linz willigte schließlich ein und gab drei neue Expertisen in Auftrag: Ein Kfz-technisches, ein biomechanisches und ein rechtsmedizinisches Gutachten. Am 14. August 2012 wurde Augendoplers Leiche exhumiert.
Wieder Alko-Fahrt
Am Dienstag erörterten die drei Sachverständigen bei Gericht ihre Befunde. Einhellige Meinung: Augendopler sei direkt von hinten angefahren worden, eine Seitwärtsbewegung des 19-jährigen Opfers sei auszuschließen.
Richterin Ursula Eichler verurteilte F. – nicht rechtskräftig – zu 24 Monaten Haft (acht davon unbedingt). Die Verdoppelung der Strafe begründete sie u. a. mit spezialpräventiven Überlegungen. Sie verwies darauf, dass der Angeklagte einen Monat, nachdem er seinen entzogenen Führerschein zurückerstattet bekommen hatte, wieder betrunken am Steuer erwischt wurde: „Dass es einen Toten gab, hat bei Ihnen kein Umdenken bewirkt.“
Fotos von Picturenews.at
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