21,7 Kilo Heroin durch Österreich geschmuggelt

Nicht rechtskräftiger Schuldspruch im Landesgericht Ried für einen Bulgaren.
Zehn Jahre Haft für 44-jährigen Bulgaren - Urteil nicht rechtskräftig.

Ein 44-jähriger Bulgare, der 21,7 Kilo Heroin durch Österreich geschmuggelt haben soll, ist am Freitag im Landesgericht Ried zu zehn Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Die Drogen waren im Holm eines Abschleppwagens versteckt, mit dem er von Bulgarien auf dem Weg durch Österreich - offenbar nach Rotterdam - war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mann war Ende April auf der Innkreisautobahn (A8) im Bereich Suben (Bezirk Schärding) Zollfahndern ins Netz gegangen. Er war mit einem Abschleppwagen mit britischem Kennzeichen unterwegs. Das Fahrzeug fiel auf, weil es stark umgebaut war und nicht mehr bestimmungsgemäß verwendet hätte werden dürfen. Der Lenker gab an, damit auf dem Weg nach Bochum in Deutschland zu sein, um Autos zu kaufen. Das Navi zeigte aber Rotterdam als Ziel an.

Die Beamten wollten den Wagen genauer unter die Lupe nehmen, lotsten ihn von der Autobahn und kontrollierten ihn in der Zollstelle in Suben. Dabei entdeckten sie im rechten Holm das Heroin. Insgesamt waren es 21,7 Kilo - abgepackt in 41 Portionen a 500 Gramm bis zu einem Kilo. Die Drogen mit einem Reinheitsgrad von 50 Prozent haben einen Straßenverkaufswert von rund zwei Millionen Euro.

Angeklagter leugnet Tat

Der Bulgare wurde daraufhin festgenommen und saß seither in Untersuchungshaft. Er leugnete aber konsequent - sowohl vor der Polizei als auch im Gerichtssaal - etwas mit dem Suchtgift zu tun zu haben. Allerdings taten sich häufig Widersprüche in seinen Aussagen auf oder Angaben wurden widerlegt. So behauptete er beispielsweise, noch nie in Rotterdam gewesen zu sein, das Navi sagte aber etwas anderes.

Etliche Telefonate, die er unterwegs geführt hatte, kamen den Kriminalisten ebenfalls verdächtig vor. Der Angeklagte behauptete, mit einem Freund gesprochen zu haben, der ihn laufend über Auto-Angebote informiert habe. Die Staatsanwaltschaft interpretierte die nur wenige Sekunden dauernden Gespräche aber eher als klassische Kontroll- und Überwachungsanrufe durch die Auftraggeber.

Das Gericht glaubte dem Bulgaren seine Unschuldsbeteuerungen nicht. Bei einem Strafrahmen von einem bis zu 15 Jahren wurde er zu zehn Jahren verurteilt. Die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

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