17-Jährige gestorben: Ärzte in Linz freigesprochen

Fehler waren nicht nachweisbar: Die beiden angeklagten Ärzte wurden freigesprochen.
Nach dem Tod einer Patientin sind im Landesgericht Linz zwei Anästhesisten freigesprochen worden.

Nach dem Tod einer 17-jährigen Patientin während einer Tiefschlaftherapie sind am Mittwoch zwei Anästhesisten im Landesgericht Linz vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen freigesprochen worden. Die Urteile sind rechtskräftig.

Therapie zu spät abgebrochen?

Gutachter aus dem Bereich der Gerichtsmedizin und der Pharmakologie hatten in der Verhandlung kritisiert, dass "nicht lege artis" gearbeitet worden sei. Die Dosis des Narkosemittels sei zu hoch gewesen sei und man habe die Therapie zu spät abgebrochen. Der Anästhesie-Sachverständige hingegen hatte keine Fehler gesehen.

Widerspruch in Gutachten

Der Richter verwies darauf, dass sich die Gutachten des Gerichtsmediziners sowie des Pharmakologen und jenes des Anästhesisten widersprochen hätten. Zudem sei auch nicht schlüssig dargelegt worden, dass gravierende Fehler gemacht worden seien. Es sei daher im Zweifel zugunsten der Angeklagten zu entscheiden. Der Staatsanwalt erklärte Rechtsmittelverzicht.

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