15 Monate Haft für Ex-Ortschef

15 Monate Haft für Ex-Ortschef
Der Altbürgermeister von Klaffer ist wegen Amtsmissbrauchs zu einer bedingten Freiheitsstreife verurteilt worden: Rechtskräftig.

Wolfgang L. ist Ehrenringträger der Gemeinde Klaffer am Hochficht. Der pensionierte Amtsleiter und ehemalige Bürgermeister musste sich am Donnerstag wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs im Landesgericht Linz verantworten.  Laut Staatsanwaltschaft soll L. von 2002 bis 2007 in seiner Funktion als Amtsleiter  Aufschließungs- und Erhaltungsbeiträge in Höhe von 108.000 Euro nicht verrechnet haben. In der Verhandlung zeigte sich der 64-Jährige inhaltlich voll geständig.

Überforderung

Der Angeklagte will sich persönlich nicht bereichert haben. „Das Ganze ist wahrscheinlich durch Arbeitsüberlastung und Schlamperei passiert“, sagt L.
Im September 2001 sei ein neuer Flächenwidmungsplan erstellt worden. Die Gemeinde ließ daraufhin etliche Baugründe an das Kanal- und Straßenverkehrsnetz anschließen. Doch nicht alle Grundstücksbesitzer mussten Beiträge dafür bezahlen. „Ich hab’ es bei einigen übersehen“, rechtfertigt sich der Ex-Amtsleiter.

„Waren das nur Parteifreunde?“, will Richter Alfred Pfeisinger vom ehemaligen VP-Mandatar wissen. Doch der 64-Jährige verneint das  vehement. Er habe die Vorschreibungen weder bewusst unterlassen noch bestimmte Personen bevorzugt oder benachteiligt: „Es kann aber sein, dass ich aufgrund meines Alters den Überblick verloren habe.“
Staatsanwalt Stefan Weilguni ist skeptisch: „Das Ihnen fünf Jahre lang aus Überfordung nichts aufgefallen ist, kann ich mir schwer vorstellen.“ Immerhin: Es handelt sich um 25 Fälle, in denen die Erhaltungsbeiträge und noch mehr Fälle, in denen Aufschließungsbeiträge „vergessen“ worden sein sollen.

L. legt dem Schöffengericht eine Überweisungsbestätigung an die Gemeinde in Höhe von 13.000 Euro vor – eine teilweise Schadenswiedergutmachung für nicht eingehobene Erhaltungsbeiträge, die als unwiederbringlich verloren gelten.
Das Urteil fällt entsprechend mild aus: 15 Monate Haft auf Bewährung. L. nimmt an – rechtskräftig.

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