0,5-Promille-Limit für Jugendliche

Ein Gesetzesentwurf, der klare Regelungen für den Alkoholkonsum von 16- bis 18-Jährigen vorsieht, stößt auf Widerstand.

Geht es nach Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Ackerl (SP) soll für 16- bis 18-Jährige eine 0,5-Promille-Grenze eingeführt werden. Die Forderung ist Teil der geplanten Novelle des Jugendschutzgesetzes, die  derzeit im Landtagsausschuss diskutiert wird. Aktuell ist Jugendlichen über 16 der „übermäßige“ Alkoholkonsum untersagt, ohne dass das näher ausgeführt wird.

„In der Praxis  hat das zu erheblichen Vollzugsschwierigkeiten geführt. Auf Wunsch der Strafbehörden und der Exekutive ist der Begriff nun konkretisiert worden“, erklärt Ackerl. Durch Einführung klarer Grenzen sollen sich Jugendliche selbst auch besser orientieren können. „In Hinblick auf den schädlichen Einfluss von Alkohol auf die gesundheitliche Entwicklung sind klare Regelungen unerlässlich.“ Mit Hilfe von Vortestgeräten und Alkomaten soll künftig bei begründetem Verdacht die Atemluft kontrolliert werden dürfen.

Kritik

0,5-Promille-Limit für Jugendliche

Keine Freude mit dem Entwurf haben die Wirtschaftskammer, Jugendorganisationen von VP und SP sowie die Jugendanwaltschaft.
„Wir halten nichts von einer Massenkriminalisierung von Jugendlichen, die bestehenden Regelungen sind streng genug“, betont Helena Kirchmayr, Landesobfrau der JVP. Erfahrungen mit Alkohol und dessen Grenzen auszuloten würden zum Erwachsenwerden dazugehören. Der richtige Umgang damit müsse von Älteren vorgelebt werden. Kirchmayr: „Hier ist  vor allem auch die Verantwortung der Eltern gefragt.“

Klar gegen eine Verschärfung der geltenden Bestimmungen spricht sich auch Florian Koppler, Landessekretär der SJOÖ, aus. „Das gefällt uns nicht – die Jugend sollte in dem Fall selbstbestimmt sein.“ Koppler zeigt sich aber optimistisch, dass noch ein tragbarer Kompromiss zustande kommen wird.
Jugendanwältin Christine  Winkler-Kirchberger will sich den Entwurf noch genauer ansehen, bevor sie ein endgültiges Urteil dazu abgibt. „Der Schwerpunkt sollte aber eher im Bereich Bewusstseinsmachung liegen.“
Eva Maier, Fachgruppenobfrau der Gastronomie, hält den Gesetzesvorschlag für praxisfern. „Es ist für Jugendliche, Eltern und Wirte schwierig bis unmöglich festzustellen, ob die 0,5-Promille-Grenze erreicht ist.“

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