Betrunken aufs Handy gesehen: Ein Jahr Haft für Todescrash
"Die Handys sind zu einer Landplage geworden", sagt der Verteidiger. Und die Richterin spricht davon, dass gerade bei diesen Fällen aus "generalpräventiver Sicht Zeichen gesetzt werden müssen".
Schwerste Verletzungen
Den Kopf gesenkt, die Schultern hängend, hört ein 27-Jähriger auf der Anklagebank sitzend den Ausführungen der Vorsitzenden in diesem Strafprozess zu. Der Mann aus dem Bezirk Tulln war am 16. März nach einem Discobesuch in Plankenberg mit seinem Pkw auf die Gegenfahrbahn geraten und frontal in ein entgegenkommendes Auto gekracht.
Die Folgen waren verherrend: Eine 51-Jährige aus dem Bezirk Lilienfeld starb noch an der Unfallstelle, ihr Ehemann (53) erlitt schwerste Verletzungen. "Die Frau hat noch geschrien", erinnert sich der Angeklagte an die Unfallnacht.
Alkoholisiert
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann, der seit 17 Jahren bei der Feuerwehr tätig ist, grob fahrlässige Tötung und grob fahrlässige Körperverletzung vor. Der 27-Jährige hatte nicht nur zu viel getrunken - ein Alkotest ergab einen Wert von 0,82 Promille - er hatte bei der Heimfahrt auch auf sein Mobiltelefon geschaut.
"Mir hat jemand dauernd Whatsapp-Nachrichten geschickt. Das Handy ist am Beifahrersitz gelegen, ich habe vielleicht für zwei Sekunden draufgeschaut, wer mir geschrieben hat", erzählt er.
Urteil
Dieser kurze Moment reichte dafür, dass er auf nasser Fahrbahn und bei schlechten Sichtverhältnissen die Kontrolle über den Pkw verlor.
Das Urteil: ein Jahr unbedingte Haft, nicht rechtskräftig. Vermutlich kommt der Angeklagte mit einer Fußfessel davon.
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