Zorn in Melk: Uhrendiebe wurden freigelassen

Symbolbild
Weil Terrassentüre offen stand, war es Diebstahl und kein Einbruch. Verdächtige Polen wieder frei.

Den 12. September wird Maria K. aus Melk lange nicht mehr aus ihrem Gedächtnis streichen können. Die Pensionistin war zuhause, als sie plötzlich verdächtige Geräusche vernahm. Als die 81-Jährige ins Wohnzimmer ging, sah sie plötzlich drei Gestalten, die in den Laden und Kästen herumgewühlt hatten. Die Täter waren fündig geworden. Sie hatten vier Uhren im Wert von rund 40.000 Euro und Bargeld an sich gerafft und flüchteten aus dem Haus.

Die Pensionistin machte in der Situation das einzig Richtige: Sie alarmierte die Polizei, die auch kurze Zeit später am Ort des Geschehens eintraf. Die Beamten konnten drei Verdächtige festnehmen, im Täterfahrzeug wurde zudem Einbruchswerkzeug sichergestellt. Danach wurden die Festgenommenen zur Polizeiinspektion gebracht und einvernommen. Zwei der Beschuldigten legten ein Geständnis ab, der dritte im Bunde leugnete die Tat. Bis dahin war für die Beamten noch alles Routine, doch was danach folgte, trieb einigen Fahndern die Zornesröte ins Gesicht. Denn nachdem der Staatsanwaltschaft St. Pölten der Sachverhalt geschildert wurde, entschied diese, dass die drei Männer wieder freizulassen sind.

Eine der Gründe für diese Entscheidung war, dass es sich bei der Tat um einen Diebstahl und keinen Einbruch gehandelt hat. Die Terrassentüre war angelehnt und nicht verschlossen, deshalb mussten sich die Täter nicht mit Gewalt Zutritt verschaffen. "Zudem handelt es sich bei den Beschuldigten um EU-Bürger und es spielt natürlich immer auch eine Rolle, ob sie vorbestraft sind oder nicht. Alle diese Fakten wurden abgewogen, dann hat der zuständige Journalstaatsanwalt diese Entscheidung getroffen", sagt Karl Wurzer von der Staatsanwaltschaft St. Pölten im Gespräch mit dem KURIER.

Ob die drei Polen nach einer Anklage überhaupt in Österreich erscheinen werden, ist unsicher. Eine Vorladung ist natürlich möglich, ob sie dieser folgen, fraglich. Denkbar wäre auch, dass sie per Haftbefehl in einem Gericht in Österreich vorgeführt werden. Aber auch hier muss erst entschieden werden.

Die Pensionistin Maria K. aus Melk muss jedenfalls damit leben, dass die Männer, die in ihr Haus eingedrungen und sie bestohlen hatten, wieder frei herumlaufen.

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