Windpark: 500 Unterschriften für Bürgerbefragung gesammelt

Windpark: 500 Unterschriften für Bürgerbefragung gesammelt
Gemeinde prüft derzeit den Antrag. Befragung dürfte im Sommer stattfinden.

Es ist Windkraft-Wahlkampf in der 3500-Einwohner-Gemeinde Trumau im Bezirk Baden: Nachdem in der Vorwoche die windkraftkritische Bürgerinitiative Pro Lebensraum Trumau rund 300 Bürger aus ihrer Sicht aufklärte, öffnete gestern die Gemeinde ihre Türen. Gespräche mit Experten wie NÖ-Umweltanwalt Harald Rossmann oder Umweltmediziner Hans Peter Hutter inklusive. Am Pfingstmontag lädt Bürgermeister Andreas Kollross noch zum Rad-Lokalaugenschein – bei den Windrädern im benachbarten Tattendorf und bei jenen Plätzen an denen Trumau seine zwölf Anlagen plant.

Entscheiden werden mit hoher Wahrscheinlichkeit die Trumauer Bürger selbst. Mit 500 Unterschriften hat Pro Lebensraum einen Initiativantrag zur Durchführung einer Bürgerbefragung untermauert – und ist ihrem Ziel damit einen entscheidenden Schritt näher gekommen. Zehn Prozent der Wahlberechtigten wären notwendig gewesen: also lediglich rund 300 Unterschriften.

Der Antrag beinhaltet auch die Forderung, "dass die Gemeindevertreter bei etwaigen Umwidmungen, einen Mindestabstand von 3000 Metern zu zu gewidmeten Wohngebiet berücksichtigen müssen", heißt es seitens der Initiative. Der ihrer Meinung nach zu geringe Abstand zum bebauten Gebiet ist eine der größten Sorge der Windkraft-Kritiker.

Formalakt

Bürgermeister Kollross bestätigt den Erhalt des Antrags und der Unterschriften, bleibt vorerst aber noch zurückhaltend: "Wir werden ihn natürlich genau prüfen und im nächsten Gemeinderat besprechen." Er hatte schon zu Beginn der Diskussionen um die Trumauer Windkraft-Anlagen gemeint, er werde sich nicht gegen eine Befragung sperren, wenn es bei den Trumauer Bürgern den Wunsch danach gibt.

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 24. Juni statt, der Termin für die Befragung muss bis spätestens sechs Wochen danach durchgeführt werden. Ist der Antrag formalrechtlich in Ordnung, muss eine Bürgerbefragung nach der Gemeindeordnung zwingend stattfinden. Das Ergebnis selbst ist allerdings für den Gemeinderat nicht bindend – zumindest nicht rechtlich.

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