Wiener Neustadt: Neue Gutachten zur Ostumfahrung eingefordert

Wiener Neustadt: Neue Gutachten zur Ostumfahrung eingefordert
Bundesverwaltungsgericht hat Beschluss vorgelegt, Bürgerinitiativen sehen sich bestätigt.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat neue Gutachten zur Ostumfahrung Wiener Neustadt in Auftrag gegeben. Für die Fachbereiche Lärmschutz, Luftreinhaltetechnik, Raumordnung sowie Landschaftsschutz seien neue nichtamtliche Sachverständige bestellt worden, teilte die BürgerinitiativeOstumfahrung - So nicht!“ am Samstag unter Berufung auf einen Beschluss des BVwG mit.

Als Amtssachverständige würden darüber hinaus Gutachter für die Fachbereiche Agrartechnik/Boden, Naturschutz und Umwelthygiene herangezogen. Im Beschwerdeverfahren habe sich die Aufnahme eines Beweises durch Sachverständige als notwendig erwiesen, argumentiere das Bundesverwaltungsgericht. Die Sachverständigen müssten über Auftrag des Gerichts schriftliche Gutachten zu ihrem Fachbereich erstatten bzw. an der mündlichen Beschwerdeverhandlung teilnehmen.

"Etappensieg"

Im Beschluss des BVwG sehe er „einen Etappensieg“, stellte Georg Panovsky, Initiator der von Anrainern getragenen Bürgerinitiative, fest. Das Bundesverwaltungsgericht sei „augenscheinlich nicht gewillt, die Ostumfahrung ohne weiteres einfach 'durchzuwinken' und misst den Beschwerden der Bürgerinitiativen, von Umweltschutzorganisationen und einiger Nachbarn offenbar große Relevanz zu.“

Auch die von den Grünen initiierte Bürgerinitiative L.A.M.A. fühle sich in ihrer Kritik bestätigt, so die Zustellungsbevollmächtigte Tanja Windbüchler-Souschill. Gerade die klimarelevanten Themen Bodenversiegelung und die negativen Auswirkungen auf Mensch und Natur seien aus Sicht der Initiative nicht ausreichend argumentiert worden.

Für den Bau des Straßenbauprojekts mit einer Gesamtlänge von rund 4,8 Kilometern wurden Kosten von circa 35 Millionen Euro veranschlagt. Die NÖ Landesregierung hatte Mitte Jänner den positiven Bescheid über die Umweltverträglichkeit des zweiten Teils der Ostumfahrung erlassen. Beide Bürgerinitiativen brachten daraufhin gegen den Bescheid eine Beschwerde ein.

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