Weiße Weste: Lichtenwörther Ex-Bürgermeister rechtskräftig freigesprochen

Harald Richter bei seinem Prozess mit Anwalt Ernst Schillhammer
Staatsanwaltschaft zog ihre Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil zurück. Harald Richter ist erleichtert.

Wochenlang musste der frühere Bürgermeister der Marktgemeinde Lichtenwörth, Harald Richter (SPÖ), um seinen Freispruch bangen. Seit wenigen Tagen ist die Weste des Politikers aber nun endgültig reingewaschen. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat ihre Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil vom Landesgericht Wiener Neustadt zurückgezogen. Damit ist der Freispruch des ehemaligen SPÖ-Bürgermeisters rechtskräftig, bestätigt Richters Anwalt Ernst Schillhammer.

Es waren mehrere anonyme Anzeigen bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft, die den früheren Lichtenwörther Politiker nach dessen Verlust der absoluten Mehrheit und des Bürgermeistersessels auf die Anklagebank brachten. Richter war im Zusammenhang mit Ungereimtheiten rund um die Vergabe und die Kostenexplosion beim Sportplatz-Neubau in seiner Gemeinde ins Visier der Justiz geraten.

Anklage

Angeklagt war er wegen Untreue unter Ausnützung einer Amtsstellung. In Auftrag gegeben wurde ein Projekt mit einem Kostenrahmen von 600.000 Euro, tatsächlich kostete der Sportplatz aber 2,3 Millionen Euro.

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