17 Kellergassen, eine Schutzzone: Wullersdorf erstellt Konzept
Eine der bekanntesten Kellergassen in der Marktgemeinde Wullersdorf ist die Hundsbergkellergasse in Hart-Aschendorf - auch diese liegt in einer Schutzzone.
Die Kellergassen der Marktgemeinde Wullersdorf stehen unter Schutz, derzeit entsteht ein entsprechendes Konzept für diese besonderen Zonen.
Damit reagiere die Gemeinde aktiv auf die zunehmenden baulichen Veränderungen, die das charakteristische Erscheinungsbild dieser einzigartigen Kulturlandschaft gefährden, heißt es in einer Aussendung der Leader-Region Weinviertel-Manhartsberg.
Pilotgemeinde zum Schutz der Kellergassen
Denn die Leader-Region sowie das Land NÖ fördern dieses umfassende Kellergassen-Schutzzonenkonzept für insgesamt 17 Kellergassen in den zehn Katastralgemeinden der Kommune.
"Wullersdorf war eine Pilotgemeinde, die die Bausperre und damit die Schutzzonen beschlossen hat", erklärt Petra Thürr im KURIER-Gespräch. Sie ist Gemeinderätin, Obfrau des Kellergassenvereins in Immendorf und Kellergassenmanagerin bei der Dorf- und Stadterneuerung.
Bürgermeister Richard Hogl, Gemeinderätin Petra Thürr, Leader-Geschäftsführerin Renate Mihle und Leader-Obmann Peter Steinbach (v.l.) setzen sich mit dem Kellergassenmanagement und der Gruppe Baudirektion des Landes dafür ein, dass Kellergassen als Alleinstellungsmerkmal und Kulturgut im Weinviertel erhalten bleiben - die Kellergassen der Marktgemeinde Wullersdorf wurden bereits zu Schutzzonen erklärt.
Die Kellergassen prägen die Identität der Menschen im Weinviertel - sie sind Zeitzeugen und Markenzeichen der Region. All das soll erhalten werden.
In Wullersdorf wurde daher ein Ausschuss gegründet, gemeinsam mit dem Raumplanungsbüro der Gemeinde sowie Experten des Landes wurden in einer ersten Phase Bebauungsbestimmungen erarbeitet. Diese legen verbindlich fest, wie Neu-, Zu- und Umbauten in den Kellergassen künftig gestaltet werden dürfen. Unpassende bauliche Eingriffe im harmonischen Erscheinungsbild der Kellergassen soll so bewahrt werden.
Bausünden sind in der Schutzzone tabu
„Das Projekt zielt darauf ab, die historische Bausubstanz und das einheitliche Erscheinungsbild der Wullersdorfer Kellergassen langfristig zu sichern“, erklärt Bürgermeister Richard Hogl (ÖVP). Die künftige Entwicklung der Kellergassen werde daher mit Bedacht gesteuert.
Das war nämlich nicht immer der Fall: „Bausünden aus den 1970er-Jahren gibt es bei uns auch“, sagt Thürr und denkt dabei etwa an große Garagentore, die in Presshäuser eingebaut wurden, oder an Dachflächenfenster sowie Kunststofffenster. All das ist künftig tabu.
Sanierung muss dem Schutzzonenkonzept entsprechen
Kellerbesitzer müssen nun jede bauliche Maßnahme und Veränderung bei der Gemeinde melden. „Das betrifft auch Fälle, in denen jemand die Fassade erneuert oder das Dach umgestalten will“, betont Thürr.
Entsprechen die Vorhaben der Kellerbesitzer den Zielen des Schutzzonenkonzepts, kann jedenfalls gebaut oder saniert werden. Genau darauf wurden die Presshausbesitzer Schritt für Schritt vorbereitet, denn mit dem Begriff „Schutzzone“ geht oft die Sorge einher, dass man gar nichts mehr verändern dürfe. „Da braucht es einfach viel Aufklärung“, so Thürr.
Die Schutzzone wurde jedenfalls von der Gemeinde beschlossen. Damit schafft Wullersdorf die Basis für einen sensiblen Umgang mit den Kellergassen als prägendem Bestandteil des Orts- und Landschaftsbildes.
Ein Vorteil: „Alle, die Presshäuser in der Schutzzone haben, können bei einer Sanierung um Förderung ansuchen“, informiert die Gemeinderätin. Das Land Niederösterreich unterstützt Sanierungen an der Außenhülle des Gebäudes mit bis zu 40 Prozent, maximal jedoch 4.000 Euro pro Objekt.
Bestandsaufnahme von 600 Kellern
In einem zweiten Projekt erfolgt in Wullersdorf aktuell eine detaillierte bauhistorische Bestandsaufnahme von rund 600 Kellern und Presshäusern.
Aufbauend auf einer bereits bestehenden Grundlagenerhebung werden standardisierte Datenblätter erstellt, die Informationen zu Baugeschichte, Zustand, Lage und Schutzkategorie enthalten. Diese bilden künftig eine fundierte Entscheidungsgrundlage für den Erhalt und die Sanierung der Kellergebäude und dienen sowohl der Gemeinde als auch den Bauwerbern als praxisnaher Leitfaden.
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