Ärger im Weinviertel: Wann Kellerbesitzer eine Restmülltonne brauchen

Ein Kellerbesitzer ist sauer: Er renovierte seinen Keller und jetzt bekam er eine Restmülltonne vorgeschrieben. Der Hollabrunner Abfallverband erklärt, warum.
Restmülltonne in Kellergassen

Die Kellergassen prägen das Bild des Weinviertels: Die weißen Häuser ohne Rauchfang mit ihren meist grünen Türen. Das Bewusstsein, dieses idyllische Bild zu erhalten ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen. Darum werden einige Kellergassen zu Schutzzonen erklärt, damit die Gemeinde von jeder Veränderung erfährt und zustimmen muss.

Die Vorschreibung für die Restmülltonne

Ein Kellerbesitzer aus dem Retzer Land (Bezirk  Hollabrunn) meldete sich beim KURIER: "So schön is' das net: Ich hab' meinen Keller renoviert und viel Geld investiert und dann kommt der Abfallverband daher und schreibt mir eine 200-Liter-Restmülltonne vor." Die stehe jetzt unschön vor dem Keller - und verursacht natürlich Kosten. Der Kellerbesitze nutze den Keller nicht oft, im Winter gar nicht, sagt er. "Da muss es doch eine Lösung geben, dass man vielleicht nur 20 Prozent von der Jahresgebühr zahlt", wünscht er sich für die Kellergassen eine eigene Lösung. 

Warum er die Mülltonne vorgeschrieben bekam? "Weil der Abfallverband der Meinung ist, dass man da wohnen kann. Dabei darf man im Keller gar nicht wohnen."

"Die Kellerbesitzer in der Sitzendorfer Kellergasse wurden vom Abfallverband kontaktiert. Diese Abfrage hat man beantwortet, das war's", berichtet Eva Kreiner auf KURIER-Nachfrage. Sie ist seit dem Vorjahr Obfrau der Kellergassenführer und ist Führerin in der Sitzendorfer Kellergasse in Hollabrunn. Dort gibt es einige Keller, wo wohnrecht besteht. Die haben natürlich Restmülltonnen. Wie halten es die anderen Kellerbesitzer mit dem Müll? "Ich nehme die Mist penibel mit, weil ich keine Mäuse oder Ratten anlocken will", sagt Kreiner. 

Einspruch beim Abfallverband

Der Gemeindeverband für Abfallwirtschaft und Gebühreneinhebung, so der korrekte Name, "ist eine Servicestelle für die Bevölkerung", betont Obmann Stefan Lang. Wer sich ungerecht behandelt fühle, der könne Einspruch erheben. "Dann kommen wir und machen vor Ort eine Begehung", erklärt er auf KURIER-Nachfrage.

 "Wenn die Leute im Internet Werbung machen, dass sie zehn Mal im  Jahr offen haben, dann können wir die Augen nicht zumachen."

von Angelika Büchler

Geschäftsführerin Abfallverband Hollabrunn

Angelika Büchler ist Geschäftsführerin des Hollabrunner Abfallverbands. "Grundsätzlich gilt: Wo Müll anfallen kann, wird eine Tonne vorgeschrieben." Hat ein Keller den Charakter ein Wohnung, befinden sich darin Küche und sanitäre Einrichtungen, dann wird dem Kellerbesitzer eine Restmülltonne vorgeschrieben. Oder, wenn dort ein Heuriger betrieben wird.

Presshäuser, eingerichtet wie Wohnungen

Schauräume, Vinotheken oder Quartiere für Erntehelfer werde oft in  Presshäusern eingerichtet - dann braucht es eine Tonne. Wie erfährt der Abfallverband, dass der Keller wohnlichen Charakter hat? "Meistens sind es andere Bürger, oder die Gemeinden werden aktiv." Der Abfallverband gehe dem dann nach. Hinzu kommt: "Wenn die Leute im Internet Werbung machen, dass sie zehn Mal im  Jahr offen haben, dann können wir die Augen nicht zumachen."

"Wir gehen nicht in Kellergassen herum"

Danach folgen konkrete Erhebungen, eine Begehung vor Ort oder der Kellerbesitzer schickt Fotos. "Wir gehen aber sicher nicht in den Kellergassen herum und schauen", betont Büchler im KURIER-Gespräch. Und ergänzt: "Der, der ein Achterl dort trinkt und kein WC hat, den verpflichten wir sicher nicht."

Generell ist für die Abfallwirtschafts-Expertin klar: "Wir haben Abfall und den müssen wir entsorgen."

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