Schweinebetrieb in NÖ: Ermittlungen nach Tierquälerei starten
Die Mitarbeiter, die auf den Videos zu sehen sind, wie sie Schweine misshandeln, wurden fristlos entlassen. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft.
Es ist nach wie vor eines der Gesprächsthemen im Bezirk Hollabrunn: Die Vorwürfe der Tierquälerei gegen den Schweinemastbetrieb des Guts Hardegg in Großkadolz.
Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) hat den Betrieb in der Vorwoche wegen Tierquälerei angezeigt und belastendes Videomaterial sowie Bilder veröffentlicht. Bezirkshauptmannschaft und AMA prüften den Betrieb. Die BH erstattete Anzeige gegen jene Mitarbeitern, die auf den Videos zu sehen waren und Tiere misshandelten.
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ehemalige Mitarbeiter des Guts Hardegg
Die Staatsanwaltschaft Korneuburg wird ein Ermittlungsverfahren gegen mehrere unbekannte Täter einleiten. Die Polizei müsse nun die Identität der Personen klären, wie Behördensprecherin Gudrun Bischof am Dienstag auf Anfrage der APA ankündigte. Das entsprechende Videomaterial werde derzeit weiter gesichtet. Die nun folgenden Ermittlungen dürften längere Zeit in Anspruch nehmen.
Gutsbesitzer Maximilian Hardegg hat, wie berichtet, in der Vorwoche bereits Konsequenzen gezogen: Die Mitarbeiter, die bei Misshandlungen von Schweinen auf den Videos zu sehen sind, wurden fristlos entlassen. Er hat auch selbst eine Studie in Auftrag gegeben, die das Tierwohl in seinem Betrieb untersucht, wie er im KURIER-Gespräch ankündigte.
BH arbeitet Maßnahmen für Betrieb aus
Bei der Überprüfung der BH und der AMA wurde jedenfalls festgestellt, dass sich das Bild, das der VGT durch Fotos verletzter Tiere zeichnete, nicht bestätigt. Dennoch werden auf der Bezirkshauptmannschaft Maßnahmen ausgearbeitet, die dem Betrieb behördlich vorgeschrieben werden sollen.
Die Land&Forst Betriebe Niederösterreich orteten indes per Aussendung eine "Vorverurteilung" des Unternehmens "auf Basis von widerrechtlich angefertigtem Bild- und Videomaterial einer Tierschutzorganisation". Eine "Handvoll Aufnahmen zeigen Verfehlungen einzelner Mitarbeiter", dies dürfe jedoch nicht dazu führen, "dass der gesamte Betrieb, welcher über Generationen vorbildlich geführt wird, vorverurteilt wird", berichtet die APA.
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