Eiernockerl-Postings im Weinviertel: "Deppater Scherz, der strafbar ist"
Ein 52-Jähriger musste sich wegen des Verbrechens der nationalsozialistischen Wiederbetätigung verantworten, weil er drei Jahre in Folge am 20. April Eiernockerl - die angebliche Leibspeise von Adolf Hitler - gepostet hat.
"So einfach wie heute war es schon lange nicht mehr. Es ist eine glasklare G'schicht: Was das Gesetz verbietet, hat der Angeklagte gemacht", war für den Staatsanwalt der Fall klar. Ein 52-jähriger Mann aus dem Bezirk Gänserndorf musste sich am Landesgericht Korneuburg vor einem Geschworenengericht wegen der Verbrechen der nationalsozialistischen Wiederbetätigung verantworten.
In den Jahren 2023 und 2024 hatte er am 20. April, dem Geburtstag von Adolf Hitler, Eiernockerl mit grünem Salat auf seiner Facebookseite gepostet. Heuer hatte er ein Bild der Zutaten veröffentlicht, mit dem Satz: "Mahlzeit, das Ergebnis sollte jeder kennen. In diesem Sinne frohe Ostern“, dazu gab's ein Emoji mit erhobener Hand. Wenige Tage später teilte der Angeklagte auf seiner Seite das Foto einer Person, die optisch an Hitler erinnert, mit dem Beisatz: "Er trainiert grad für Comeback." Bereits im August 2024 postete er das Bild eines Lkw-Fahrers, der ebenfalls Hitlers Aussehen hat und schrieb dazu: "Der F... im F...hauptquartier. Er kommt um uns zu retten."
"Auch wenn es sich jetzt so liest, er ist kein Kellernazi", sagte der Verteidiger über seinen Mandanten. Der bekannte sich in allen Anklagepunkten schuldig. "Warum haben sie das gemacht?", wollte die vorsitzende Richterin Lydia Rada wissen. "Aus Dummheit", kam die kurze Antwort. Er wisse, wann Hitlers Geburtstag sei und dass Eiernockerl mit grünem Salat angeblich seine Lieblingsspeise gewesen sind, gab der Angeklagte auf Nachfrage der Richterin zu. Was er sich von den Postings erwartet habe? "Nix. Ich hab' nicht gewusst, dass es solche Ausmaße annimmt."
Unzufriedenheit mit damaliger Regierung
Das Foto vom "Führerhauptquartier, der kommt, um uns zu retten" habe er gepostet, weil er sich über die damalige Regierung geärgert habe. "Und er soll der Heiland sein? Er soll's besser machen?", fragte die Richterin. Die Antwort des Angeklagten war ein Nein. "Ich bin ratlos, warum Sie so etwas dazu schreiben", gab Rada zu.
Der Angeklagte, der zum Zeitpunkt der Postings ein öffentliches Profil und 1.110 Follower hatte, hat seine Facebookseite mittlerweile gelöscht und ist auch nicht mehr auf Sozialen Medien aktiv, wie er sagt. "Meine Frau hat gesagt, das is a Blödsinn", so der 52-Jährige. Allerdings erst, als es bereits eine Anzeige gab.
Staatsanwalt glaubt nicht an Dummheit des Angeklagten
"Ich glaub' Ihnen nicht, dass Sie so dumm waren. Sie wissen, was das für Inhalte sind", machte der Staatsanwalt deutlich. Vielleicht einmal, aber sicher nicht drei Jahre hintereinander. Der Verteidiger fuhr diese Strategie allerdings weiter. Sein Mandant habe nur diese fünf Postings abgesetzt, bei einer Hausdurchsuchung sei nicht gefunden worden, was auf eine Verherrlichung von Adolf Hitler oder dem Nationalsozialismus hinwies.
Das sei bei anderen Menschen, die wegen Wiederbetätigung angeklagt sind, anders. Der Verteidiger bezeichnete das Verhalten seines Mandanten, wenn er sich im Internet und Sozialen Medien bewege, als naiv und dumm. "Es war ein deppater Scherz, der nicht lustig und strafbar ist", meinte der Verteidiger.
"Es war unüberlegt, ich werd's nie mehr machen", versicherte der Angeklagte den acht Geschworenen. "Wir haben kein reumütiges Geständnis, davon sind wir weit entfernt", war sich der Ankläger nicht so sicher, dass der 52-Jährige solche Postings nicht wieder absetzen werde. Er forderte eine "entsprechend harte Bestrafung", auch als Generalprävention, damit andere sehen, dass mit der Wiederbetätigung nicht zu spaßen sei.
15 Monate bedingte Haft wegen Wiederbetätigung
Die Geschworenen zogen sich zu einer kurzen Beratung zurück und waren sich in allen fünf Anklagepunkten einig, dass der 52-Jährige sich der dem Verbrechen der nationalsozialistischen Wiederbetätigung schuldig gemacht habe. Das Urteil: 15 Monate Haft, bedingt auf drei Jahre. Als mildernd habe gegolten, dass der Lkw-Fahrer geständig und bisher unbescholten war. "Aber es ist eben keine Dummheit. Mit den 15 Monaten wird der Bevölkerung gezeigt, dass es so nicht geht", erklärte die Richterin. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Kommentare