Eiernockerl-Posts brachten Gänserndorfer FPÖler vor Gericht

Landesgericht Korneuburg
Drei Angeklagte mussten sich wegen Wiederbetätigung verantworten. Die Verteidigung will ein Gutachten eines IT-Sachverständigen: Prozess vertagt.

Wann es sich um den Tatbestand der Wiederbetätigung handelt und welche gängigen Nazicodes verwendet werden, erklärte der Staatsanwalt den Geschworenen am Montagvormittag im Landesgericht Korneuburg. Denn drei Personen aus dem Bezirk Gänserndorf wurden wegen des Verstoßes gegen das Verbotsgesetzt angeklagt. Zwei Männer, 66 und 44 Jahre alt, sowie die Ehefrau des 66-Jährigen mussten sich vor einem Richtersenat und den Geschworenen verantworten. Alle drei plädierten auf nicht schuldig.

Der Fall hat Anfang des Jahrs für Aufsehen gesorgt, da die 61-Jährige und ihr Ehemann bei den Gemeinderatswahlen in Gänserndorf für die FPÖ kandidiert hatten. Beide hätten den Einzug in den Gemeinderat geschafft, nahmen aber ihre Mandate nicht an. 

Was wurde ihnen vorgeworfen?

Die Angeklagten sollen durch verschiedene Facebook-Posts den Nationalsozialismus verharmlost und teilweise sogar verherrlicht haben. Die 61-Jährige habe in mehreren Jahren Fotos von Eiernockerln mit grünem Salat am 20. April gepostet. Der 20. April ist der Geburtstag von Adolf Hitler, Eiernockerln sollen seine Leibspeise gewesen sein. Ein Nazicode, wie der Staatsanwalt befindet.

Angeklagte beteuerten: Profile wurden gehackt

Eines dieser Bilder kommentiert der 66-Jährige mit "heute schmecken sie am besten". Unter ein anderes Eiernockerl-Foto, ebenfalls gepostet an einem 20. April, habe der 44-jährige Angeklagte geschrieben: "Darf man das heute noch?" Zudem wird dem Ehemann vorgeworfen, eine Videomontage mit einem extrem rassistischen Lied auf der Facebook-Seite des anderen Angeklagten veröffentlicht zu haben.

Lydia Rada, die dem Richtersenat vorstand, verbrachte den Vormittag damit, herauszufinden, wann der 66-Jährige und der 44-Jährige mit welchem Profil etwas gepostet haben. Oder auch nicht gepostet haben. Beiden hatten mehrere Facebook-Profile, weil sie regelmäßig "nicht hineingekommen" sind. Beide vermuten, dass ihr Profil gehackt worden sei. 

"Adolf Hitler interessiert mich Nüsse"

Die Eiernockerl seiner Frau hätte er kommentiert, das Video habe er aber sicher nicht gepostet, versicherte der 66-Jährige. "Ab in die Gaskammer, wir sind das freie Volk", ist ebenfalls ein Kommentar, der einem der Profile des Angeklagten zugeordnet wird. "Ich hab' das nicht gemacht. Ich hab' die Kommentare erst in der Anklageschrift gesehen", so der Gänserndorfer. 

Er sei 35 Jahre Immobilienmakler gewesen, habe viele Kunden  mit Migrationshintergrund und Geschäftspartner aus der jüdischen Familie. Und: "Adolf Hitler interessiert mich Nüsse. Mit dem hab' ich nix zu tun", sagte er der Richterin auf den Kopf zu. Er schilderte genau, welche Probleme er mit seinen Profilen und den Passwörtern gehabt habe.

"Ich hätte ihn gefragt, ob er einen Vogel hat", sagte seine Frau im Zeugenstand, dass sie NS-verherrlichenden Postings, die von einem der Profile ihres Mannes stammen, nie gesehen habe. Die Angeklagte war die einzige, die nicht von einem Zufall sprach. Sie poste zwar ständig Essen und auch Eiernockerl, aber sie habe am 20. April bewusst diese Fotos veröffentlicht. Warum? "Ich wollte provozieren." Sie sei in Polen aufgewachsen, mit 22 sei sie nach Deutschland ausgewandert. Da sei Hitlers Geburtstag nie ein Thema gewesen. Erst, als sie nach Österreich kam, sei ihr der Zusammenhang bewusst geworden, weil in den Medien ständig berichtet wurde. 

Angeklagte gibt zu: "Es war ein dummer Einfall"

"Ich hab Auschwitz gesehen. Meine Familie hat in der Kriegszeit genug gelitten." Darum sei es für sie ein großer Schock gewesen, wegen eines Verstoßes gegen das NS-Verbotsgesetz angeklagt worden zu sein. "Es war ein dummer Einfall von mir", gibt die 61-Jährige zu. 

Sie und ihr Mann sind überzeugt, dass sie nur deswegen angezeigt wurden, weil sie auf der FPÖ-Liste standen. "Vorher hat es keinen interessiert", sind sie sich einig. Beide werden mit Jahresende die Partei übrigens verlassen.

Der dritte Angeklagte kandidierte in Deutsch-Wagram für die Freiheitlichen, allerdings sehr weit hinten auf der Liste. Auch er hatte mehrere Profile, die laut seinen Angaben ständig gehackt worden sind. Dass der 20. April Hitlers Geburtstag sei "weiß jeder", meint er. Auch er habe aus Provokation auf das Eiernockerl-Posting reagiert: "Hitler hat auch Sauerstoff geatmet, das dürften wir dann ja auch nicht", findet er an den Eiernockerln am 20. April nichts Verwerfliches. 

Prozess vertagt: Verteidiger beantragten IT-Sachverständigen

Einen Kommentar, in dem er den Holocaust verleugne, habe er sicherlich nicht verfasst. "Ich weiß, dass es ihn gegeben hat", betonte er. Und: "Für mich ist Hitler ein Sozialist und mit denen will ich nix zu tun haben."

Zu einem Urteil kamen die Geschworenen noch nicht, denn die Verteidiger der drei Angeklagten beantragten einen IT-Sachverständigen. Dieser solle klären, ob die beiden Männer die Postings mit ihren Geräten verfasst haben. Dem stimmte der Richtersenat zu. "Zur Absicherung", wie Rada erklärte. Bis das Gutachten erstellt ist, wurde die Verhandlung vertagt. 

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