Ex-Polizist wegen Wiederbetätigung angeklagt

Der Prozess gegen Mirsad O. findet im Landesgericht Graz statt.
Ein ehemaliger Beamter soll auf Facebook Beiträge geteilt haben, die den Holocaust leugnen. Nun muss er sich in der Steiermark vor Gericht verantworten. Ein ähnlicher Fall in Kärnten wurde eingestellt

Unter seinem Klarnamen soll ein ehemaliger Polizist seit 2015 rassistische und EU-feindliche Inhalte in den sozialen Netzwerken geteilt haben: Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj soll mit Adolf Hitler gleichgesetzt worden sein, die Grünen mit Nationalsozialisten.

Nun erhob die Staatsanwaltschaft Graz Anklage wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung. Der Beamte, der seit 2023 im Ruhestand ist, muss sich vor einem Geschworenengericht verantworten. Die Anklage ist bereits rechtskräftig, einen Termin für die Hauptverhandlung gibt es noch nicht, gab Christian Kroschl, Sprecher der Staatsanwaltschaft, bekannt.

„Nicht aufgefallen“

Eine Anfrage bei seinem vormaligen Arbeitgeber, der Landespolizeidirektion Steiermark (LPD), ob diese über die Postings Bescheid wussten, beantwortete diese wie folgt: "Der Ruhestandsbeamte ist in seiner aktiven Dienstzeit weder beim Bezirkspolizeikommando Südoststeiermark (ehemalige vorgesetzte Dienststelle), noch bei der Landespolizeidirektion Steiermark (Dienstbehörde) negativ aufgefallen.“ Die LPD werde nach Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen mögliche weitere, dienstrechtliche Schritte prüfen.

"Dazu benötigt es aber ein rechtskräftiges Gerichtsurteil. Es gilt bis dahin die Unschuldsvermutung“, sagt Pressesprecher Heimo Kohlbacher. Wird der Mann tatsächlich nach dem Verbotsgesetz verurteilt, so droht ihm sogar der Verlust seiner Beamtenpension. Denn das Verbotsgesetz sieht im Fall einer Verurteilung von Beamten, die ja nicht in Pension, sondern nur in den Ruhestand gehen, einen automatischen Amtsverlust vor. Zudem könnten hohe Strafen anfallen, ergänzt Kohlbacher.

Auch im Ruhestand erwarte man von einem Beamten ein entsprechendes gesellschaftliches und vor allem gesetzestreues Verhalten. Einer derartigen Konsequenz entgangen ist ein ehemaliger Polizist in Kärnten, gegen den wegen Verharmlosung des Holocaust ermittelt wurde. "Das Ermittlungsverfahren wegen § 3h Verbotsgesetz wurde eingestellt, da die subjektive Tatseite nicht nachzuweisen war“, hieß es auf Anfrage von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt.

Der Ex-Beamte soll zunächst Schreiben aus der Staatsverweigerer-Szene an das Gemeindeamt seines Heimatortes geschickt haben, später auch an seinen ehemaligen Arbeitgeber – der Landespolizeidirektion – selbst.

Der Inhalt entspricht jenen Schreiben, die in Reichsbürgerkreisen üblich sind: Darin wird der Staat verleumdet und Behörden als Firmen bezeichnet. "Der Inhalt an sich war nicht strafbar“, erklärte Polizeisprecher Mario Nemetz damals, die Schreiben hätten keine Drohungen oder Nötigungsversuche enthalten. Wegen der "hohen Frequenz“ der Schreiben rückten aber trotzdem Polizisten zu ihrem ehemaligen Kollegen aus, um mit ihm ein "präventives Rechtsaufklärungsgespräch“ zu führen.

Kein Einzelfall für einen ehemaligen Beamten, wie Nemetz damals versicherte: "Das machen wir in solchen Fällen immer.“ Der Mann soll laut Salzburger Nachrichten auch die Corona-Maßnahmen mit dem Holocaust verglichen haben. Das Gespräch bewirkte damals jedoch das Gegenteil und hatte die Anzeige – und die weiteren Ermittlungen – zur Folge.

Fall sorgte für Empörung

Seit Jänner 2024 hat eine Verurteilung nach dem Verbotsgesetz zur Folge, dass Beamte und Vertragsbedienstete von Bund, Länder oder Gemeinden automatisch ihr Amt oder ihre Anstellung verlieren.

Nach der Aufregung um einen Unteroffizier 2022, der trotz Tragens einer SS-Uniform weiter im Heer tätig sein durfte, reagierte die Bundesregierung damals mit der Gesetzesänderung, die unabhängig von allfälligen disziplinarrechtlichen Schritten geltend zu machen sei, wie es hieß.

Verbotsgesetz

Mit Jänner 2024 sind Änderungen des Verbotsgesetzes 1947, des Abzeichengesetzes 1960, des Uniform-Verbotsgesetzes, des Symbole-Gesetzes und des Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen in Kraft getreten. Musste man bis Ende 2023 bis zu 4.000 Euro Strafe bei einem Verstoß bezahlen, droht seit einem Jahr eine Geldbuße in Höhe von bis zu 10.000 Euro. Im Wiederholungsfall ist gar mit bis zu 20.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen zu rechnen

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