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Gefährliche Rebkrankheit erstmals in NÖ nachgewiesen

Im Bezirk Bruck/Leitha wurde die Goldgelbe Vergilbung entdeckt. Der Verdacht auf die Krankheit ist in ganz NÖ meldepflichtig, für Winzer und Privatpersonen.
Goldgelbe Vergilbungskrankheit

„In Niederösterreich ist die Krankheit noch nicht ausgebrochen. Das Burgenland und die Steiermark sind ganz stark betroffen.“ Diesen Satz sagte Gudrun Strauß von der AGES noch in der Vorwoche. Nur wenige Tage stimmt er bereits nicht mehr: Die Goldgelbe Vergilbung der Rebe, die von der Amerikanischen Rebzikade übertragen wird, wurde erstmals in Niederösterreich nachgewiesen. 

„Wir haben im Weinviertel Druck von Tschechien und im Raum Carnuntum vom Burgenland“, bestätigte Reinhard Zöchmann, Weinbaupräsident von NÖ, im KURIER-Gespräch in der Vorwoche. Und in Carnuntum, im Bezirk Bruck/Leitha, wurde die gefährliche Rebenkrankheit nachgewiesen, wie die Landwirtschaftskammer NÖ in einer Aussendung informierte.

Ausbreitung muss eingedämmt werden

„Der erstmalige Nachweis der Goldgelben Vergilbung in Niederösterreich ist ein ernstes Signal für unseren Weinbau“, sagt Österreichs Weinbaupräsident und Präsident der LK NÖ Johannes Schmuckenschlager. Der Weinbau und das Land NÖ haben sich frühzeitig und intensiv auf den Ernstfall vorbereitet. Nun zähle rasches und konsequentes Handeln. „Jeder entfernte befallene Rebstock und jede umgesetzte Maßnahme hilft, die weitere Ausbreitung einzudämmen und unseren Weinbau zu schützen“, so Schmuckenschlager.

Die Goldgelbe Vergilbung zählt zu den gefährlichsten Rebenkrankheiten Europas. Im Burgenland und in der Steiermark sowie in den Nachbarstaaten Tschechien und Slowakei hat sich die Goldgelbe Vergilbung bereits massiv ausgebreitet. Aufgrund dieser Entwicklung wurden in Niederösterreich bereits in den vergangenen Monaten umfangreiche Maßnahmen ergriffen. Dazu zählen insbesondere die verpflichtende Eindämmung der Amerikanischen Rebzikade als Überträger der Goldgelben Vergilbung, die in Teilen Niederösterreichs heuer verpflichtend durchzuführen war. 

Reben  mit Symptomen müssen gerodet werden

Zudem wurden klare rechtliche Vorgaben für das Auftreten der Goldgelben Vergilbung festgelegt, die eine Pflicht zur Rodung symptomtragender Reben auf der betroffenen Fläche umfassen. Mit dem nun bestätigten Nachweis haben die zuständigen Behörden die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen eingeleitet. Die Landwirtschaftskammer NÖ steht in engem Austausch mit den Betrieben und unterstützt diese mit fachlicher Beratung bei allen notwendigen Schritten.

Rebstöcke aufmerksam kontrollieren

Entscheidend ist nun die Mithilfe aller, die Reben besitzen – vom Weinbaubetrieb bis zum einzelnen Rebstock im Privatgarten. Denn jeder einzelne infizierte Rebstock kann zur weiteren Verbreitung der gefährlichen Goldgelben Vergilbung beitragen. Die Landwirtschaftskammer NÖ appelliert daher, Rebstöcke aufmerksam auf Symptome zu kontrollieren und jeden verdächtigen Rebstock sofort zu melden bzw. symptomtragende Reben zu roden.

„Wir können die Krankheit nicht direkt bekämpfen, aber wir können ihre Ausbreitung bremsen. Je früher verdächtige Rebstöcke erkannt und gemeldet bzw. gerodet werden, desto größer ist unsere Chance, größere Schäden für den niederösterreichischen Weinbau zu verhindern“, mahnt Schmuckenschlager.

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