Wegweiser zum Heurigen müssen nach Anzeigen weg

Heurigenbetreiber Alois Pomaßl muss spätestens am Montag, 22. September, seine Wegweiser entfernt haben.
Wachauer Heurigenbetreiber fürchtet, dass Gäste ausbleiben, und bangt um Existenz.

Alois Pomaßl ist sauer. Obwohl der 57-jährige Winzer seinen Heurigenbetrieb in einem Waldstück bei Weißenkirchen, Bezirk Krems, noch bis Ende kommender Woche geöffnet hat, muss er seine beiden Wegweiser direkt an der B 3 in der Wachau spätestens am Montag wegräumen. "Freitagvormittag wurde ich von der Bezirkshauptmannschaft Krems aufgefordert, meine Taferl zu entfernen, weil Werbung neben der Bundesstraße nicht erlaubt ist", sagt Pomaßl, der gleichzeitig um seine Existenz bangt. "Ohne Wegweiser findet kein Tourist zu uns", befürchtet der 57-Jährige.

Beschwerde

Auslöser für das Problem ist eine Beschwerde bei der Bezirkshauptmannschaft in Krems. Heurigenbetreiber aus Weißenkirchen wurden von einem bekannten "Behördenschreck" angezeigt, weil ihre Wegweiser neben der Bundesstraße gegen das Gesetz verstoßen. "Laut Behörde dürfen Werbeschilder erst in einem Abstand von 100 Metern links und rechts der Bundesstraße angebracht werden", hat Pomaßl erfahren. Das sei in der Wachau aber erst gar nicht möglich. "Auf der einen Seite ist die Donau und auf der anderen Seite der Felsen", weiß auch sein Sohn Alois junior.

Trotzdem müssen ihre Wegweiser mit der Aufschrift "Heuriger, täglich ab 11.00 Uhr, Sturm" nahe des Sportplatzes Weißenkirchen auf Anweisung der Kremser Bezirkshauptmannschaft abmontiert werden. Und das ausgerechnet in einer Zeit, in der viele Wanderer und Radfahrer in der Wachau unterwegs sind.

Zukunftssorgen

"Es ist ärgerlich, weil die Hinweisschilder seit mehr als 30 Jahren kein Problem waren", sagt Alois Pomaßl senior. Wie es aus seiner Sicht weitergehen soll, weiß der 57-jährige Heurigenbetreiber noch nicht. "Wenn ich meine Wegweiser nicht mehr aufstellen darf, brauche ich im November und im kommenden Jahr nicht mehr aufsperren", skizziert Pomaßl sein Horrorszenario.

Er hofft, dass die Bezirksbauernkammer gemeinsam mit der Behörde eine Ausnahmeregelung für Heurigenbetreiber erwirken kann.

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