Wahlen in Corona-Zeiten: Besondere Vorsichtsmaßnahmen

Wahlen in Corona-Zeiten: Besondere Vorsichtsmaßnahmen
Am 7. Juni werden in einigen Gemeinden die Wahlen wiederholt. Unterhaltungen im Wahllokal müssen eingeschränkt werden.

Am 7. Juni 2020 müssen die Gemeinderatswahlen in Alland, Ebreichsdorf, Perchtoldsdorf und Schrattenberg wiederholt werden. „Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie stellt sich natürlich die Frage, wie man derartige Wahlen möglichst sicher durchführen kann", sagt der für die Gemeindeaufsicht zuständige Landesrat Ludwig Schleritzko.

Risiko minimieren

Experten der Abteilung Gesundheitswesen im Amt der NÖ Landesregierung hätten daher auf Grundlage der geltenden Verordnungen Vorgaben erarbeitet, um das Risiko für Wählerinnen und Wähler, aber auch für die Mitglieder der Wahlkommissionen so weit es geht zu minimieren, sagt der Landesrat. Eine Anfrage an das Gesundheitsministerium blieb indes unbeantwortet.

Die Vorgaben, die es aufgrund der Covid-19-Pandemie gibt, sind auch in den Wahllokalen umzusetzen, was zu Änderungen führen wird. Etwa muss der Abstand von einem Meter zwischen zwei Mitgliedern der Wahlkommission eingehalten werden.

Keine Plexiglaswände

Die Unterhaltungen im Wahllokal werden auf das Notwendigste eingeschränkt. Das Aufstellen von Plexiglaswänden wird nicht als notwendig angesehen. Die Empfehlungen der Gesundheitsexpertinnen und -experten sehen vor, dass Wählerinnen und Wähler mit Schutzmaske zur Wahl gehen müssen. Es wird empfohlen, dass man den Ausweis nicht aus der Hand gibt, sondern nur vorzeigt.

Während der Namens-Dokumentation sollen sich die Wählerinnen und Wähler die Hände desinfizieren, danach die Wahl durchführen und nach dem Einwerfen der Stimme in die Wahlurne und einer abermaligen Desinfektion das Wahllokal ohne Wortspende verlassen.

Die Personenzahl in den Wahlbehörden muss auf das absolut notwendige Minimum reduziert werden und auch diese sollen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Stimmenauswertung muss unter Einhaltung des notwendigen Sicherheitsabstands vorgenommen werden. Auch die Prüfung von strittigen Stimmzetteln soll unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes erfolgen - also am besten nacheinander anstatt gleichzeitig miteinander.

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