Volksanwalt prüft das Aus der Donauuferbahn

Verkehrsinitiativen fordern die Neuverlegung der abgerissenen Donauuferbahn
Beschwerde gegen „fahrlässige Auflassung“ einer hochwassersicheren Bahn führt zu Überprüfung. Bahnbefürworter fordern Neuverlegung von 19 Kilometer abgerissener Schienen – Gemeinden sind dagegen

In ihrem Kampf um eine wieder durchgängige Donauuferbahn zwischen Nieder- und Oberösterreich glauben die handelnden Aktivisten, einen neuen Trumpf in Händen zu halten. Die Volksanwaltschaft hat nämlich ein Prüfverfahren über die vom Land Niederösterreich veranlasste 19 Kilometer lange Auflassung der Bahnlinie am nördlichen Donauufer eingeleitet.

Noch beim in die Steiermark zum Landesrat berufenen Volksanwalt Werner Karl Amon (ÖVP) haben die Initiativen „Weg frei für neue Donauuferbahn“ und „Verkehrswende Österreich“ Beschwerde gegen die Auflassung des Bahnstücks und den 2019 erfolgten Schienenabbau in fünf Gemeinden des Bezirks Melk eingereicht. Volksanwalt Bernhard Achitz habe nun die NÖ Landesbehörde zur Stellungnahme und um die Übermittlung des Akts gebeten, heißt es aus seinem Büro. „Damit wird aber noch keine inhaltliche Bewertung getroffen“, wird betont. Die Anforderung wird vom Büro des zuständigen nö. Verkehrslandesrats Ludwig Schleritzko (ÖVP) bestätigt.

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