Vösendorf: Das Rätsel um die Viertelmillion Euro aus dem Lkw

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Nach einem Unfall im Tunnel Vösendorf entdeckte die Polizei 250.000 Euro in einem demolierten Lkw. Die Spur des Geldes führt in die Türkei.

Ist es Schmuggelware, Drogengeld oder sind es vielleicht Einnahmen von den berüchtigten Polizei- oder Neffentricks?

Eine Viertelmillion Euro ist den Einsatzkräften vergangenen Freitag nach einem Unfall mit vier beteiligten Lkw im Tunnel Vösendorf auf der Wiener Außenring Schnellstraße (S1) entgegen geflattert.

An dem Unfall am Freitag waren vier Lkw und ein Pkw beteiligt, eine Person wurde verletzt. Fünf Feuerwehren rückten aus, ein Brand bei zwei Lastwagen wurde durch die Einsatzkräfte gelöscht. Es bildete sich ein kilometerlanger Stau.

Geld im Lkw verteilt

In einem der Sattelschlepper, der auf dem Weg von Deutschland über Österreich in die Türkei war, fanden sich mehrere Verstecke mit 250.000 Euro in bar. Bei dem Zusammenstoß der Lkw gingen einige der Behälter zu Bruch, worauf die Geldscheine im Laster umher flatterten.

Die Polizei wurde bei der Unfallaufnahme sofort stutzig. Erhebungen des Landeskriminalamtes (LKA) Niederösterreich sollen nun abklären, was es mit dem kleinen Geldschatz auf sich hat.

Kein Falschgeld

Wie die bisherigen Überprüfungen ergeben haben, handelt es sich um keine Blüten sondern um ein echtes Vermögen. Laut Ermittlern schweigt der türkische Lkw-Chauffeur zur Herkunft des Geldes. Er hatte keine Erklärung parat, woher das Geld stammt bzw. warum es in seinem Lkw versteckt war.

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Vier Lkw kollidierten beim Unfall im Tunnel Vösendorf.

Die Kriminalisten verfolgen mehrere Theorien. Demnach könnte das Geld von illegalen Machenschaften stammen. Gerade was die Clans hinter den Polizei- und Neffentricks anbelangt, haben viele ihren Sitz bzw. diverse Call-Center in der Türkei. Illegale Geldtransporte in diesen Teil der Erde seien daher nicht ungewöhnlich, so ein Ermittler.

Die Erhebungen des LKA sind noch lange nicht abgeschlossen. Die Viertelmillion Euro ist jedenfalls sichergestellt. Kann die (legale) Herkunft des Geldes nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, bleibt es beschlagnahmt.

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