Verwirrspiel um Rettungsgasse

Verwirrspiel um Rettungsgasse
Auf Landesstraßen im Raum Krems gilt die Rettungsgassen-Pflicht. Es gibt aber vierspurige Strecken, wo keine zu bilden ist.

Nur schleppend gewöhnen sich die Autofahrer an die Rettungsgassen-Pflicht, die seit 1. Jänner auf allen Autobahnen und Schnellstraßen gilt. Sobald der Verkehr zu stocken beginnt, müssen die Lenker ihre Fahrzeuge an den Fahrbahnrand manövrieren, damit Einsatzfahrzeuge freie Fahrt zur Unfallstelle haben. Was in der Theorie einfach klingt, ist in der Praxis oft mit Problemen verbunden. Heikel wird es, wenn auch Landesstraßen – insbesondere im Raum Krems – rettungsgassenpflichtig sind. Der nö. Straßendienst versucht mit einer aktuellen Plakatkampagne, das Verwirrspiel zu enträtseln.

Den Anlass dazu lieferte ein schwerer Verkehrsunfall auf der zweispurigen S 5 bei Grunddorf, Bezirk Krems, vor dem die Autofahrer teilweise eine Rettungsgasse bildeten und mit ihrem Verhalten ein Chaos verursachten. "Hier hätte gar keine gebildet werden müssen, weil es in diesem Abschnitt keine Richtungsfahrbahnen mit Trennwänden gibt", schildert Gerhard Fichtinger vom nö. Straßendienst.

Richtungsfahrbahn

Grundsätzlich müssen zwei Punkte erfüllt sein, damit auch abseits der Autobahnen eine Rettungsgasse verpflichtend ist. Erstens muss die Landesstraße eine "Autostraße" sein – gekennzeichnet mit einem blauen Hinweisschild, auf dem ein weißer Pkw abgebildet ist. Zweitens müssen Richtungsfahrbahnen mit mindestens zwei Fahrstreifen, die mit Beton-Trennwänden oder Leitschienen von der Gegenseite abgegrenzt sind, vorhanden sein. Konkret gilt die Rettungsgassen-Pflicht somit auf der S 5 ab der Anschlussstelle Krems-Ost in Richtung Krems, auf der B 3 zwischen der mittleren B 37-Anschlussstelle und der Austraße sowie auf dem gesamten B 37a-Straßenstück.

Nicht überall, wo es vier Fahrspuren und eine Trennung gibt, muss die Regelung angewendet werden. Das gilt insbesondere auf der vierspurigen B 37 zwischen Krems und Gneixendorf. "Der Abschnitt ist keine Autostraße. Ist ein genannter Punkt nicht erfüllt, gilt keine Pflicht", sagt Fichtinger. Inzwischen toleriert die Polizei keine Fehler mehr. Es gibt erste Anzeigen gegen Autofahrer, die auf den Wiener Stadtautobahnen keine Rettungsgasse gebildet hatten.

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