Die nicht rechtskräftige Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs zu einem Jahr bedingter Haft in einem komplexen Baurechtsstreit für einen Waldviertler ÖVP-Bürgermeister zieht eine politische Auseinandersetzung nach sich. Wie der Ortschef von Pölla, Günther Kröpfl, nach dem Schuldspruch seine politische Zukunft gestaltet, ist jedenfalls offen.
"Ich kommentiere das Urteil nicht. Ich werde mich jetzt mit meiner Fraktion beraten“, sagt Kröpfl zu Rücktrittsaufforderungen der FPÖ. Ob er gegen das Urteil berufen wird, prüfen seine beiden Rechtsanwälte Heinrich Nagl und der frühere Justizminister und Vizekanzler Wolfgang Brandstetter. "Aber“, so Kröpfl, "ich gehe derzeit von einer Berufung aus“.
Vorwürfe
Angelastet wurde dem Ortschef, „wahrheitswidrig Anzeige erstattet und Bescheide bewusst wahrheitswidrig begründet zu haben“, so die Staatsanwältin bei der Verhandlung am Kremser Landesgericht am Mittwoch. Der 59-Jährige bestritt alle Vorwürfe vehement.
Es ging um ein Bauvorhaben eines Gemeindebewohners, das der Bürgermeister als Baubehörde zuerst bewilligt haben soll, um drei Jahre später nach Begehung mit einem Sachverständigen einen Abbruchbescheid gegen eine angeblich konsenslose Schalsteinmauer zu erlassen. Nach der Berufung des Bauwerbers zog der Bürgermeister den Abbruchbescheid wieder zurück.
Amtsmissbrauch
Es seien zwar Fehler passiert, es hätten aber Wissentlichkeit und Schädigungsvorsatz gefehlt, erklärte Anwalt Brandstetter zum Amtsmissbrauchsvorwurf. Kröpfl selbst beklagte "Wortglauberei“ und "juristische Spitzfindigkeiten“, mit denen Bürgermeister zunehmend konfrontiert seien. Die Richterin sprach von widersprüchlichen Aussagen.
Bei einem Stand von zehn ÖVP- zu fünf FPÖ-Sitzen im Gemeinderat fordern die Blauen geschlossen den Rücktritt Kröpfls. Die FPÖ hatte neben der Anzeige des betroffenen Gemeindebürgers selbst mehrere Aufsichtsbeschwerden gegen Kröpfl eingebracht.
Politische Anzeigen
Pölla sei ein Beispiel dafür, dass politische Gegner gezielt Anzeigen einsetzen, um Bürgermeister unter Druck zu setzen, erklärte VPNÖ-Landesgeschäftsführer Matthias Zauner zum Fall.
Dass eine Anzeige nun in erster Instanz zur nicht rechtskräftigen Verurteilung führte, bedaure man. Kritisch sehe man auch, dass die Richterin offenbar eine Signalwirkung für andere Bürgermeister ansprach, aber das Engagement und die Herausforderungen kommunaler Verantwortungsträger unzureichend widergespiegelt wurden, so Zauner.
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