Verstärkte Polizeikontrollen gegen Umweltsünder in Niederösterreich

Die Polizei in Niederösterreich setzt auf verstärkte Kontrollen in Sachen Umweltschutz. Im Visier sind nach Angaben vom Freitag die Ablagerung von gefährlichem Abfall wie Asbestprodukten und von Alt-Kraftfahrzeugen. Verwiesen wurde in diesem Zusammenhang auf die Chemikalien-Verbotsverordnung (Chem-VerbotsV) 2003 und das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) NÖ.
Es gebe bereits mehrere Amtshandlungen und damit verbundene Anzeigen an Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate, sagte Chefinspektor Johann Baumschlager von der Landespolizeidirektion in St. Pölten auf Anfrage. Die Exekutive verfüge in jedem Bezirk über eigens ausgebildete umweltkundige Organe, fügte er hinzu.
Verwendung gebrauchter asbesthaltiger Produkte verboten
Die Chem-VerbotsV regelt den Umgang mit gefährlichen Chemikalien. Festgehalten ist u.a., dass Asbest und Asbestprodukte wie z.B. Welleternitplatten, Eternitschindeln, Eternit Fassadenplatten, Eternit Blumentröge, Bodenbeläge mit Asbestvinyl Rückenbelag, Fliesenkleber, Wasserleitungsrohre aus Asbestzement ab dem Zeitpunkt der Demontage "gefährlichen Abfall gemäß Abfallverzeichnisverordnung" darstellten. Bei der mechanischen Beanspruchung von Asbestzement durch Bohren, Schleifen, Brechen, Hochdruckreinigen usw. lösen sich aus der Oberfläche für das Auge nicht wahrnehmbare feinste Asbestfasern, "die lungengängig sind und vom menschlichen Abwehrmechanismus nicht ausgefiltert und ausgeschieden werden können". Das Inverkehrbringen und die Verwendung gebrauchter asbesthaltiger Produkte ist gemäß der Verordnung verboten.
Das AWG wiederum hält fest, dass Alt-Kfz, wenn sie nicht ordnungsgemäß entfrachtet wurden (Treibstoff, sämtliche Öle und Betriebsflüssigkeiten, Batterie, Treibladungen der Sicherheitseinrichtungen entfernt), immer gefährlicher Abfall sind, der nur einem befugten Sammler/Behandler übergeben werden dürfe. Derartige Fahrzeuge seien im Sinne der Bestimmungen des Gesetzes "objektiv als Abfall einzustufen, der entsorgt werden muss".
Die Polizei wies am Freitag auch auf die Folgen bei Verstößen gegen das AWG oder die Chem-VerbotsV hin. "Empfindliche Geldstrafen oder sogar strafrechtliche Konsequenzen" seien möglich, wenn die Umwelt oder die Gesundheit von Menschen gefährdet wird. Aufklärung und Prävention soll über die Gefahren beim unsachgemäßen Umgang mit Abfällen und der unsachgemäßen Abfallentsorgung informieren.
Kommentare